Grundversorgung mit Strom für Privatkunden

Informationen zur Grundversorgung

Was ist die Grundversorgung?

 

In Deutschland hat jeder Haushaltskunde das Recht auf eine Grundversorgung mit Strom. So wird sichergestellt, dass Sie ab dem Tag des Einzugs ins neue Zuhause das Licht einschalten oder elektrische Geräte verwenden können. Schließen Sie aktiv keinen Vertrag über eine Stromlieferung ab, ist der Grundversorger des jeweiligen Gebietes gesetzlich verpflichtet, die Stromversorgung sicherzustellen. Die Belieferung erfolgt dann im Rahmen der Grundversorgung. Im Grundversorgungsgebiet von enviaM gelten dabei die Bedingungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen von enviaM. Zudem gelten die jeweils gültigen Preise für die Grundversorgung.

Für Verbraucher, die einen Vertrag auf dem Fernabsatzweg schließen, besteht ein Widerrufsrecht.

Ist Ihr derzeitiger Lieferant ausgefallen oder verzögert sich Ihr Anbieterwechsel? Dann informieren Sie sich über die Bedingungen der Ersatzversorgung

 

 

Wohne ich im Grundversorgungsgebiet von enviaM?

 

Im Grundversorgungsgebiet von enviaM erhalten Sie automatisch und zuverlässig Strom für Ihren Haushalt. Sobald Sie umziehen und keinen anderen Energieliefervertrag abgeschlossen haben, sind Sie automatisch Kunde der Grundversorgung.

Karte mit Grundversorungsgebiet enviaM

Preise und Bedingungen der Grundversorgung mit Strom 

Die Preise und Bedingungen der Grundversorgung mit Strom ab 1.1.2025: 

Preise der enviaM Grundversorgung Strom ab 1.1.2025

Preisstand ab 1.1.2025

Wechsel in die Grundversorgung

Sie wohnen im enviaM-Grundversorgungsgebiet und möchten in die Grundversorgung wechseln? Dann geben Sie bitte nachfolgend Ihre PLZ und Ihren jährlichen Stromverbrauch ein.

Was passiert mit meinem Stromvertrag beim Umzug? 

Bei einem Umzug gibt es vieles zu beachten. Damit Sie dabei ganz entspannt bleiben können, finden Sie auf unserem Umzugsservice nützliche Informationen, Checklisten und noch vieles mehr.

Rechte der Kunden im Streitfall

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann von Verbrauchern ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der enviaM-Kundenservice angerufen und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. enviaM ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin,

T 030 27 57 240-0, F 030 27 57 240-69, I www.schlichtungsstelle-energie.de,
E info@schlichtungsstelle-energie.de

 

Außerdem können sich Haushaltskunden an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden.
Telefon: 030 22480-500; Telefax: 030 22480-323;

Postanschrift: Verbraucherservice Energie, Bundesnetzagentur,

Postfach 8001, 53105 Bonn; E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

 

Abwendung einer Versorgungsunterbrechung

Zur Abwendung einer Unterbrechung der Versorgung bei Zahlungsschwierigkeiten finden Kunden hier ein Muster einer Abwendungsvereinbarung.

 

Ersatzversorgung Strom

Informationen und Preise zur Ersatzversorgung mit Strom finden Sie hier: