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    Informationen zur Strompreisbremse

    Was enviaM-Kunden zur finanziellen Entlastung bei den Stromkosten wissen sollten

     

    zuletzt aktualisiert am 5.1.2024, 14:14 Uhr

    Wir haben Ihnen auf dieser Sonderseite rückblickend alle wichtigen Informationen zur Strompreisebremse zusammengestellt.

    Allgemeine Informationen zur Strompreisbremse 2023

    Ende 2022 hatte die Bundesregierung das Gesetz zur Strompreisbremse beschlossen, um Stromkunden in Deutschland bei den damals extrem hohen Energiepreisen zu entlasten. Die Strompreisbremse galt vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 und umfasste rückwirkend auch die Monate Januar und Februar 2023. In diesem Zeitraum erhielten Haushaltskunden für ein Grundkontingent einen garantierten Strompreis von 40 Cent je Kilowattstunde (brutto). Das Grundkontingent betrug dabei 80 Prozent des prognostizierte Jahresverbrauchs. Für jede darüber hinaus gehende verbrauchte Kilowattstunde galten die vertraglich vereinbarten Verbrauchspreise. Unsere Empfehlung war somit, trotz Preisbremse weiterhin bewusst und sparsam mit seinem Stromverbrauch umzugehen. 

    Dies galt auch für Heizstromkunden und Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von weniger als 30.000 Kilowattstunden. 

    Für Sie hieß das: Den Entlastungsbetrag für Januar, Februar und März hatten wir mit Ihrem Märzabschlag verrechnet. Von April bis Dezember haben wir die monatlichen Entlastungen für den jeweiligen Monat berücksichtigt. Ihr Abschlag reduzierte sich entsprechend.

    Für unsere Kunden bestand kein Handlungsbedarf.

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    Ende der Strompreisbremse zum 31. Dezember 2023


    Die Strompreisbremse ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Seit 1. Januar 2024 zahlen Sie wieder Ihren vollen, vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis. Auf Ihrer Jahresrechnung werden wir die Strompreisbremse selbstverständlich zeitanteilig ausweisen.

    So wurde die Strompreisbremse berechnet

    Im Rahmen der Strompreisbremse hatten Sie ein Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauches. Für dieses Kontingent galt die Preisbremse von 40 Cent je Kilowattstunde (brutto). Für den darüber hinausgehenden, tatsächlichen Stromverbrauch haben Sie Ihren vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis bezahlt. Wie genau der Entlastungsbetrag berechnet wurde, können Sie sich im Video und nachfolgendem Rechenbeispiel noch einmal anschauen. 


    Und so wurde Ihre monatliche Entlastung berechnet:

    1. Auf Basis Ihrer Verbrauchsprognose - in der Regel ist das der Vorjahresverbrauch - haben wir Ihr persönliches 80-Prozent-Grundkontingent berechnet.
    2. Die Differenz aus Ihrem vertraglichen Verbrauchspreis und der 40 Cent Preisbremse ergab Ihren persönlichen Preisrabatt. 
    3. Die Differenz wurde mit Ihrem Grundkontingent multipliziert.
    4. Es ergab sich Ihr jährlicher Entlastungsbetrag, den wir auch so auf der nächsten Jahresrechnung ausgewiesen haben oder ausweisen werden. 
    5. Nun wurde der Entlastungsbetrag noch durch 12 Monate geteilt
    6. Es ergab sich der anteilige, monatliche Entlastungbetrag. Diesen haben wir von Ihren bisherigen monatlichen Abschlägen abgezogen. Sie haben damit sofort mit Inkrafttreten der Strompreisbremse von der Entlastung profitiert

    Sie mussten sich also um nichts kümmern. Sie haben den Entlastungsbetrag aus der Strompreisbremse automatisch erhalten.

    Übrigens: Je sparsamer Sie mit Ihrem Stromverbrauch im Vergleich zum Vorjahr waren, umso geringer war der Anteil, der über der staatlich festgelegten Preisbremse lag. Umso geringer waren dann letztlich Ihre Stromkosten. Es hat sich also auf jeden Fall gelohnt, Ihren Stromverbrauch so weit zu senken, um im Rahmen Ihres Grundkontingents zu bleiben.

    So berechnet sich die Strompreisbremse

     

    Wussten Sie, dass ...

    ... die Höhe der Entlastung durch die Strompreisbremse bei jedem Kunden unterschiedlich war, da sie davon abhing

    • wie hoch Ihr Stromverbrauch im letzten Abrechnungszeitraum davor war,
    • wie hoch Ihr Stromverbrauch im Abrechnungszeitraum während der Strompreisbremse war und
    • wie hoch Ihr vertraglich vereinbarter Verbrauchspreis war.

    Wichtige Fragen & Antworten zur Strompreisbremse

    Hinweis für Kunden mit einem Jahrestromverbrauch > 30.000 kWh

    Stromkunden mit einem Jahresstromverbrauch über 30.000 Kilowattstunden profitieren ebenfalls von der Strompreisbremse. In dem Fall beträgt das Grundkontingent 70 Prozent des Verbrauchs. Hierfür zahlt der Kunde 13 Cent je Kilowattstunde netto, also vor Netz- und Messstellenentgelten sowie staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich Mehrwertsteuer. Für den darüber liegenden Verbrauch gilt der mit uns vereinbarte Verbrauchspreis. 

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    Auf welchen Verbrauch beziehen sich die 70 Prozent?

    Erfolgt die Belieferung über so genannte Standardlastprofile (z.B. Haushaltskunden und bestimmte Unternehmen), bezieht sich die Strompreisbremse auf die Verbrauchsprognose, also in der Regel den Verbrauch der letzten Abrechnungsperiode.

    Erfolgt die Belieferung nicht über standardisierte Lastprofile, bildet der tatsächliche Verbrauch aus dem Jahr 2021 die Basis für die Ermittlung des Grundkontingents. 

     

    Aktuelle Informationen zum Strommarkt 

     

    Die aktuellen Entwicklungen auf dem internationalen Erdgasmarkt und der Ukraine-Krieg beeinflussen direkt auch den Strommarkt. Was unsere Kunden jetzt bezüglich der weiteren Strompreisentwicklung und der Versorgung mit Strom wissen sollten, haben wir Ihnen auf einer umfangreichen Info-Seite zusammengestellt. Hier finden Sie auch Tipps, was Sie selbst tun können. 


    Informationen für Erdgaskunden von enviaM 


    Sie beziehen Erdgas von enviaM? Auf unserer Sonderseite zur Gaspreisbremse finden Sie wichtige Informationen zum Entlastungspaket Gas sowie ob und wann Sie aktiv werden müssen.


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