Im Rahmen der Direktvermarktung beziehen wir den von Ihnen erzeugten EEG-Strom und vergüten diesen mit einem zusätzlichen Erlös gegenüber Ihrer bestehenden Vergütung. Der erzielbare Mehrerlös richtet sich dabei nach dem jeweiligen Energieträger gemäß §§ 23 – 32 EEG 2012.
Wir erstellen Ihnen ein Angebot welches individuell auf Ihrer Erzeugungsanlage angepasst ist. Unsere Angebot beinhalten natürlich die vertraglich Abwicklung, die Kommunikation zum Netzbetreiber sowie den Verkauf Ihrer erzeugten Mengen.
Geben Sie Ihre anlagenspezifischen Daten einfach in unsere Angebotsformular ein und erhalten Sie Ihr individuelles Angebot:
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Was ist Direktvermarktung?
Als Direktvermarktung wird der direkte Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Solarenergie‚ Windenergie, Biogas oder Wasserkraft) an der Strombörse über einen Vermarkter bezeichnet.
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Wer muss in die Direktvermarktung?
Anlagenbesitzer ab 100 kWp müssen in die Strom Direktvermarktung. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Vergütung und durch Kombination aus Marktwert und Marktprämie erhalten Besitzer von direktvermarkteten Anlagen immer mindestens die EEG-Vergütung. Grundsätzlich kann jede Stromerzeugungsanlage in die Direktvermarktung wechseln, unabhängig von ihrer installierten Leistung oder Erzeugungstechnologie.
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