Redispatch 2.0
enviaM unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen
Unter Redispatch versteht man Eingriffe in die
Erzeugungsleistung einer Anlage, um Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu
schützen. Ziel des Redispatch ist die Vermeidung von Netzengpässen und
somit die Gewährleitung der Netzstabilität. Seit Oktober 2021 sind nach dem Gesetzgeber die Betreiber einer Stromerzeugungsanlage oder eines Stromspeichers mit einer installierten elektrischen Leistung ab 100 kW zum Redispatch 2.0 verpflichtet. enviaM unterstützt Sie als Einsatzverantwortlicher (EIV) und Betreiber der technischen Ressource (BTR).