EVU Regelenergie

Redispatch 2.0

Wir übernehmen dienstleistend für Sie Ihre gesetzliche Pflichten als EIV und BTR.

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Redispatch 2.0

enviaM unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen

 

Unter Redispatch versteht man Eingriffe in die Erzeugungsleistung einer Anlage, um Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen. Ziel des Redispatch ist die Vermeidung von Netzengpässen und somit die Gewährleitung der Netzstabilität. Seit Oktober 2021 sind nach dem Gesetzgeber die Betreiber einer Stromerzeugungsanlage oder eines Stromspeichers mit einer installierten elektrischen Leistung ab 100 kW zum Redispatch 2.0 verpflichtet. enviaM unterstützt Sie als Einsatzverantwortlicher (EIV) und Betreiber der technischen Ressource (BTR).


Unser Angebot für Sie

  • enviaM übernimmt für Sie die Marktrollen Einsatzverantwortlicher (EIV) und
    Betreiber der technischen Ressource (BTR)
  • einfaches Vertragshandling
  • Übermittlung aller notwendigen Daten an Connect+

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Wer ist verpflichtet Redispatch 2.0 umzusetzen?

    Durch gesetzliche Anpassungen sind seit dem 01.10.2021 nicht nur konventionelle Anlagen verpflichtet Redispatch 2.0 durchzuführen, sondern auch Erneuerbare-Energien-Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW.
  • Was ist das Ziel von Redispatch 2.0?

    Das Ziel von Redispatch 2.0 ist das Vermeiden von Netzengpässen. Ist derzeit im Rahmen des sogenannten Einspeisemanagements die Vermeidung unmittelbar bevorstehender Netzengpässe möglich, soll durch Redispatch 2.0 zukünftig durch eine Vorausbetrachtung ein zielgerichtetes Netzmanagement möglich werden.
  • Wo ist Redispatch 2.0 gesetzlich geregelt?

    Redispatch 2.0 ist im EnWG verankert und auf der Grundlage der Beschlüsse der Bundesnetzagentur (BNetzA) BK6-20-059, BK6-20-060 und BK6-20-061 geregelt.
  • Welche Pflichten sind durch Sie als Anlagenbetreiber zu erfüllen?

    Im Rahmen der Einführung des Redispatch 2.0 wurden zwei neue Marktrollen definiert, welche entsprechend den geltenden Vorschriften im ersten Schritt Ihnen als Anlagenbetreiber zufallen, die Marktrollen: Einsatzverantwortlicher (EIV) sowie Betreiber der technischen Ressource (BTR).     

    Sie als Anlagenbetreiber sind verpflichtet einen EIV und einen BTR gegenüber dem Netzbetreiber durch Mitteilung der EIV-ID sowie BTR-ID zu benennen. Die Pflichten dieser Marktrollen sind im Wesentlichen Datenübermittlungsverpflichtungen wie die Bereitstellung und Änderung von Stammdaten, aktuellen Planungsdaten und Nichtbeanspruchbarkeiten oder Echtzeitdaten sowie im Abruffall ggf. um eine Prüfung und Abstimmung von Ausfallarbeit.      
  • Muss ich als Anlagenbetreiber diese Marktrollen selbst ausfüllen?

    Nein, Sie können enviaM mit der Durchführung der Marktrollen beauftragen.
  • Wie kann ich diese Marktrollen an enviaM übertragen?

    Schließen Sie mit enviaM eine Vereinbarung zur Übertragung der Pflichten aus den Marktrollen. Anschließend benennen Sie Ihrem zuständigen Netzbetreiber die EIV-ID und BTR-ID von enviaM für Ihre Erzeugungsanlage.
  • Was ist eine steuerbare Ressource (SR)?

    Das ist die an eine gemeinsame Fernwirktechnik des Netzbetreibers angebundene und damit steuerbare Anlage. Sie setzt sich aus einzelnen Technischen Ressourcen (TR) zusammen und ist mindestens einer Marktlokation (MaLo) zugeordnet.
  • Was ist die Technische Ressource (TR)?

    Eine Technische Ressource ist das technische Objekt, das Strom verbraucht und/oder erzeugt. Jede Technische Ressource ist genau einer steuerbaren Ressource sowie einer Marktlokation (MaLo) zugeordnet.

    Ausnahme: Eine Technische Ressource ist zwei Marktlokationen zugeordnet, wenn sie Energie sowohl einspeisen als auch entnehmen kann.
  • Wo finde ich die SR-ID und die TR-ID?

    Die SR-ID und die TR-ID werden Ihnen durch Ihren Netzbetreiber zur Verfügung gestellt. Dazu hat sich sicher Ihr Netzbetreiber schon mit Ihnen in Verbindung gesetzt und kann bei Fragen weiterhelfen.
  • Welche Anforderungen werden an die Datenübermittlung gestellt?

    Die Datenkommunikation erfolgt über einen Data Provider in entsprechend dafür definierten Prozessen und Formaten.
  • Was ist der Unterschied zwischen Duldungsfall und Aufforderungsfall?

    Im Duldungsfall setzt der Netzbetreiber die Redispatch-Maßnahmen direkt an Ihrer Anlage um. Während im Aufforderungsfall der Netzbetreiber über den EIV die Umsetzung an Ihrer Anlage anfordert.
  • Welche Konsequenzen erfolgen, wenn Anlagen nicht Redispatch 2.0 umgesetzt haben?

    Bisher wurden keine Strafzahlungen von der Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegt. Dennoch ist davon auszugehen, dass Anlagenbetreiber, die diese Prozesse nicht umsetzen, zukünftig mit Sanktionen zu rechnen haben.
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