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Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung
Die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) regelt in erster Linie die allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz. Sie gilt auch für Geschäftskunden mit einem jährlichen Energiebezug bis 10.000 Kilowattstunden.
Weitere Informationen und Details zur Gasgrundversorgungsverordnung
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Wann erhalte ich mein Guthaben aus der Rechnung?
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Wie kann ich meine Kontaktdaten ändern?
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Wie ist meine Vertragslaufzeit?
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