ls Unternehmen muss die Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlage nicht als Gewerbe angemeldet werden. Die Photovoltaikanlage muss aber bei deren Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden. Diese Registrierung ist Vergütungsvoraussetzung und ist gegenüber dem Netzbetreiber im Rahmen der Inbetriebnahme nachzuweisen. Damit Sie vom Tag der Inbetriebnahme an die volle Einspeisevergütung erhalten, ist es erforderlich, dass Sie Ihre EEG- bzw. KWK-Anlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registrieren. Unter
https://www.marktstammdatenregister.de/ finden Sie weitere Informationen.