Musterrechnungen für Geschäftskunden
Ihre Abrechnungen - einfach erklärt
Was ist der Unterschied zwischen SLP und rLM? Wie sind die Rechnungen aufgebaut? Wie sind die einzelnen Angaben zu verstehen und wo finde ich welche Informationen? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie auf dieser Seite.
SLP - Rechnungen
rLM-Rechnungen
Die rLM-Zähler erfassen den Stromverbrauch und den Leistungsmittelwert in einem Zeitraum von 15 Minuten und übermittelt diese Daten täglich per Fernauslesung an den Messstellenbetreiber. Kunden mit rLM-Zählern erhalten eine monatliche Abrechnung, die auf dem tatsächlichen Verbrauch basiert. Dabei wird zwischen der Jahresrechnung mit Abschlagsplan und der Jahres-Abschlagsplan-Rechnung unterschieden.
Die Jahresrechnung mit Abschlagsplan gilt in der Regel für Kunden mit einem Verbrauch bis 100.000 kWh/Jahr. Der Kunde zahlt jeden Monat einen pauschalen Abschlag auf Basis des erwarteten Jahresverbrauchs. Dazu erhält er im Vorfeld einen Abschlagsplan mit den zu leistenden Abschlägen. Nach Ablauf des Jahres wird der tatsächliche Verbrauch abgerechnet und auf den Rechnungsbetrag die geleisteten Abschläge gutgeschrieben.
Die Jahres-Abschlagsrechnung gilt für Kunden mit einem Verbrauch über 100.000 kWh/Jahr. Während des Jahres erhält der Kunde in der Regel monatlich Abschlagsrechnungen. Die Jahresrechnung wird jeweils zum 31. Dezember für das Kalenderjahr erstellt. Die Abschlags- und die Jahresrechnung basieren auf dem tatsächlichen Verbrauchsverhalten jeweils von Beginn des Kalenderjahres und berücksichtigen das bereits für das Kalenderjahr in Rechnung gestellte Entgelt.
Rechnungen einfach online erhalten
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Hilfe & Kontakt
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In Ihrer Vertragsbestätigung haben wir Ihnen den Zeitraum mitgeteilt, in dem die jährliche Ablesung erfolgt. Der Messstellenbetreiber ist Eigentümer des Zählers und damit auch verantwortlich für die Ablesung. Ihren Zählerstand können Sie aber selbstverständlich auch selbst ablesen und an uns senden. -
Im enviaM Kundenportal für Geschäftskunden können Sie das Fälligkeitsdatum auf den Termin legen, der am besten zu Ihren Gewohnheiten und Ihrer Planung passt. Wählen Sie dafür zwischen dem 7. / 15. / 23. und 30. eines jeden Monats. -
Das ist unterschiedlich. Wie es in Ihrem Fall vereinbart ist, finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.
Ein Tipp: in Ihrem enviaM Kundenportal für Geschäftskunden können Sie jederzeit auf Ihre Rechnungen zugreifen. -
Haben Sie sich dafür entschieden, Ihre Rechnung online zu erhalten? Dann finden Sie diese im enviaM Kundenportal für Geschäftskunden unter dem Menüpunkt „Rechnungen“. Sobald Ihre Rechnung bereitsteht, informieren wir Sie immer per E-Mail.
Müsste Ihre Rechnung eigentlich schon bei Ihnen sein, Sie warten aber immer noch darauf? Dann melden Sie sich bitte bei uns. Nutzen Sie dafür gern unser Kontaktformular. -
Guthaben aus Jahresrechnungen verrechnen wir üblicherweise mit dem ersten Abschlag des nächsten Abrechnungszeitraums. Den verbleibenden Betrag erstatten wir in der Regel wenige Tage danach. Guthaben aus Schlussrechnungen überweisen wir wenige Tage nachdem die Rechnung erstellt wurde. Haben wir noch keine Bankverbindung von Ihnen, dann teilen Sie uns diese bitte im enviaM Kundenportal für Geschäftskunden mit. -
Zuverlässig und sicher zahlen Sie, wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat für Ihr Bankkonto erteilen. Das ermöglicht es uns, Ihre Zahlung automatisch und immer exakt zu verbuchen. Damit vermeiden Sie zusätzliche Kosten. Haben wir noch keine Bankverbindung von Ihnen, dann teilen Sie uns diese im enviaM Kundenportal für Geschäftskunden mit. Oder Sie überweisen unter Angabe Ihrer Kundennummer im Verwendungszweck auf unser Bankkonto. -
Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Um zu prüfen, ob wir Ihnen eine Ratenzahlung oder andere Lösung anbieten können, rufen Sie uns bitte unter unserer kostenfreien Telefonnummer 0800 0 522222 an.
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Der Zählerstand wird immer dann anhand des bisherigen Verbrauchs geschätzt, wenn weder uns noch dem Messstellenbetreiber zum Abrechnungsdatum ein abgelesener Zählerstand vorliegt. -
Teilen Sie uns über unser Kontaktformular einfach den richtigen oder einen aktuellen Zählerstand und den Grund für die Änderung mit. Diesen senden wir an Ihren Messstellenbetreiber, um ihn korrigieren zu lassen. -
Wenn Sie wissen wollen, wie lange Ihr Vertrag noch läuft, schauen Sie einfach in Ihre letzte Rechnung oder die Vertragsbestätigung. Dort finden Sie alle Informationen wie Laufzeit, Vertragsende und Kündigungsfrist. -
Sind Sie in einem Tarif der Grundversorgung, haben Sie nur eine Kündigungsfrist von 14 Tagen und keine Mindestvertragslaufzeit.
Ihr Unternehmen hat einen Stromverbrauch bis 100.000 kWh pro Jahr:
Hier können Sie schnell und einfach zu unseren flexiblen enviaM Stromprodukten wechseln. Und das Beste: Wir übernehmen den kompletten Stromwechsel sowie die Kündigung bei Ihrem alten Stromversorger.Ihr Unternehmen hat einen Stromverbrauch ab 100.000 kWh pro Jahr:
Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir erstellen Ihnen gern schnellstmöglich ein Angebot. -
Wir prüfen individuell, ob in Ihrem Fall eine Bündelung möglich ist. Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular. -
Bitte teilen Sie uns hierfür die Adresse, die Zählernummer, den Zählerstand und den Lieferbeginn der neuen Lieferstelle mit. Wenn Sie uns eine Kundennummer mitgeben, können wir die neue Lieferstelle Ihrem Unternehmen schneller zuordnen. Nutzen Sie für die Mitteilung der Daten bitte unser Kontaktformular. -
Ihre Kundennummer finden Sie zum Beispiel in Ihrer Vertragsbestätigung oder in Ihrer Jahresrechnung oben rechts. Unsere Kundennummern sind 10-stellig und beginnen immer mit einer „2“oder selten mit einer „5".
Ein Tipp: in Ihrem enviaM Kundenportal für Geschäftskunden finden Sie ebenfalls Ihre Kundennummer. -
Gern prüfen wir Ihren Wunsch in ein anderes Produkt zu wechseln. Rufen Sie uns dazu unter 0800 0 522222 (kostenfrei) an. -
Eine Übernahme eines bestehenden Vertrages ist bei einer Umfirmierung oder einer Rechtsnachfolge möglich. Bitte teilen Sie uns unter Angabe der Kundennummer mit, wer den Vertrag ab wann übernehmen möchte. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular. -
Für mehr Transparenz und einen verbesserten Verbraucherschutz sind alle Stromlieferanten nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu einer Stromkennzeichnung verpflichtet. Die Energieversorger müssen den Energieträgermix, die Umweltauswirkungen sowie die entsprechenden Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland darstellen - verbraucherfreundlich und in grafisch visualisierter Form. enviaM setzt das anhand übersichtlicher Diagramme u. a. auf Rechnungen, Werbematerialien und der Website um. -
Unser Ökostrom stammt vollständig aus erneuerbaren Energiequellen wie Windkraft, Photovoltaik oder Biomasse und ist CO₂ neutral.
Wir garantieren Ihnen, für die gelieferte Strommenge die entsprechende Menge elektrischer Energie zu 100 % aus Stromerzeugungsanlagen zu beziehen, die elektrische Energie aus regenerativen Energiequellen erzeugen und in das Netz einspeisen.
Sie haben noch mehr Fragen? Oder nicht die passende Antwort gefunden?
Dann kontaktieren Sie uns gerne.
Rufen Sie uns an.
Wir beantworten Ihre Fragen gern an unserer kostenfreien Servicenummer.
0800 0 522222
Montag - Freitag 8.00 - 17.00 Uhr
Schreiben Sie uns:
Gern können Sie uns Ihre Frage auch per Kontaktformular senden.
Besuchen Sie uns.
Wir freuen uns auf Sie.
Und beantworten Ihre Fragen gerne auch vor Ort in unseren Energieläden.