enviaM übernimmt als Aushilfslieferant die Stromversorgung oberhalb Niederspannung, wenn der Netzbetreiber mitteilt, dass die Energieentnahme keinem Lieferanten zugeordnet werden kann.
Die Aushilfslieferung
ist beiderseits mit einem
Monat zum Monatsende kündbar. Sie endet mit der Unterbrechung der
Anschlussnutzung durch den örtliche Netzbetreiber, wenn enviaM die
Aushilfslieferung nur befristet übernimmt oder diese gekündigt wurde.
enviaM liefert die Aushilfsenergie zu den Allgemeinen Regelungen zur Stromlieferung von enviaM (AGB) und folgenden preislichen Konditionen, sofern enviaM für die Lieferung von Aushilfsenergie kein anderes Angebot unterbreitet.
Informationen zur Ersatzversorgung mit Strom in Niederspannung
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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enviaM übernimmt im Netzgebiet von MITNETZ STROM als Aushilfslieferant die Versorgung oberhalb der Niederspannung, wenn der Energieverbrauch an der Lieferstelle des Kunden keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.
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Für Strom gelten gesonderte Preise für die Aushilfsenergie.
Der Grundpreis beträgt
- für Lieferstellen ohne Leistungsmessung 200,- EUR (netto) pro Jahr.
- für Lieferstellen mit Leistungsmessung 200,- EUR (netto) pro Monat.
Der Energiepreis1 (netto) ermittelt sich monatlich aus der Summe des arithmetischen Mittelwerts des 0,7-fachen der im jeweiligen Monat gültigen Preise des Baseload für Day-Ahead Germany/Luxembourg und des arithmetischen Mittelwerts des 0,3-fachen der im jeweiligen Monat gültigen Preise des Peakload für Day-Ahead Germany/Luxembourg am Spotmarkt der EEX, umgerechnet in Cent/kWh, zuzüglich 2,63 Cent/kWh.
Das Entgelt erhöht sich um die Kosten für die Netznutzung (inkl. Konzessionsabgaben und Umlagen) sowie den Messstellenbetrieb auf Basis der jeweils aktuell veröffentlichten Entgelte des örtlichen Netzbetreibers bzw. grundzuständigen Messstellenbetreibers sowie um die Stromsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe. Hinzu kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe.
1Der Energiepreis wird kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Die Grund- und Energiepreise der zurückliegenden sechs Monate finden Sie weiter oben auf dieser Seite.
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Der Vertrag zur Belieferung mit Aushilfsenergie kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
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Die Aushilfsenergie kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt immer einen Monat zum Monatsende. Die rechtliche Grundlage bilden die Allgemeinen Regelungen zur Stromlieferung (AGB).
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Die Belieferung mit Aushilfsenergie ist unbefristet. Sie ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.
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