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    Aushilfsenergie Strom für Unternehmen

    Preise und Bedingungen für Aushilfsenergie

    enviaM übernimmt als Aushilfslieferant die Stromversorgung oberhalb Niederspannung, wenn der Netzbetreiber mitteilt, dass die Energieentnahme keinem Lieferanten zugeordnet werden kann.

    Die Aushilfslieferung ist beiderseits mit einem Monat zum Monatsende kündbar. Sie endet mit der Unterbrechung der Anschlussnutzung durch den örtliche Netzbetreiber, wenn enviaM die Aushilfslieferung nur befristet übernimmt oder diese gekündigt wurde.

    enviaM liefert die Aushilfsenergie zu den Allgemeinen Regelungen zur Stromlieferung von enviaM (AGB) und folgenden preislichen Konditionen, sofern enviaM für die Lieferung von Aushilfsenergie kein anderes Angebot unterbreitet.

     

    Informationen zur Ersatzversorgung mit Strom in Niederspannung

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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