enviaM übernimmt als Aushilfslieferant die Stromversorgung oberhalb Niederspannung, wenn der Netzbetreiber mitteilt, dass die Energieentnahme keinem Lieferanten zugeordnet werden kann.
Die Aushilfslieferung
ist beiderseits mit einem
Monat zum Monatsende kündbar. Sie endet mit der Unterbrechung der
Anschlussnutzung durch den örtliche Netzbetreiber, wenn enviaM die
Aushilfslieferung nur befristet übernimmt oder diese gekündigt wurde.
enviaM liefert die Aushilfsenergie zu den Allgemeinen Regelungen zur Stromlieferung von enviaM (AGB) und folgenden preislichen Konditionen, sofern enviaM für die Lieferung von Aushilfsenergie kein anderes Angebot unterbreitet.
Kunden ohne registrierende ¼-h-Leistungsmessung
Für Kunden ohne registrierende ¼-h-Leistungsmessung gilt folgende Preisregelung:
Kunden mit registrierender ¼-h-Leistungsmessung
Für Kunden mit registrierender ¼-h-Leistungsmessung gelten folgende Preisregelungen:
Preisblatt-Archiv für die Lieferung von Aushilfsenergie
Unsere Geschäftsbedingungen für Sie zum Download
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Warum bin ich in die Aushilfsenergie gefallen, obwohl ich keinen Vertrag bei Ihnen abgeschlossen habe?
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Wie setzt sich der Preis der Aushilfsenergie zusammen?
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Wie lange läuft die Aushilfsenergie?
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Wie kann ich die Aushilfsenergie kündigen?
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Welche Laufzeiten und Fristen gibt es?
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