Grundversorgung Strom für Unternehmen

Konditionen für die Grundversorgung

Der Grundversorger eines jeweiligen Gebietes ist gesetzlich verpflichtet, die Stromversorgung in Niederspannung sicherzustellen, wenn Kunden keinen Vertrag über eine Stromlieferung abgeschlossen haben. Der Anspruch auf Grundversorgung besteht gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt nutzen oder deren jährlicher Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke (Sonstiger Bedarf) 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigt. 

Im Grundversorgungsgebiet von enviaM erfolgt die Belieferung im Rahmen der Grundversorgung zu den Bedingungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) einschließlich der ergänzenden Bedingungen von enviaM und zu den allgemeinen Preisen für die Grundversorgung für Sonstigen Bedarf. 

Ist Ihr derzeitiger Lieferant ausgefallen oder verzögert sich Ihr Anbieterwechsel, informieren Sie sich bitte über die Bedingungen der Ersatzversorgung

 

Für Sie zum Download

Wechsel in die Grundversorgung

Ihr Unternehmen befindet sich im enviaM-Grundversorgungsgebiet und Sie möchten in die Grundversorgung wechseln? Dann geben Sie bitte nachfolgend Ihre PLZ und Ihren jährlichen Stromverbrauch ein.

Abwendung einer Versorgungsunterbrechung

Zur Abwendung einer Unterbrechung der Versorgung bei Zahlungsschwierigkeiten finden Kunden hier ein Muster einer Abwendungsvereinbarung.

Häufig gestellte Fragen

  • Wann und durch wen wird der Zähler abgelesen?

    In Ihrer Vertragsbestätigung haben wir Ihnen den Zeitraum mitgeteilt, in dem die jährliche Ablesung erfolgt. Der Messstellenbetreiber ist Eigentümer des Zählers und damit auch verantwortlich für die Ablesung. Ihren Zählerstand können Sie aber selbstverständlich auch selbst ablesen und an uns senden.
  • Kann ich das Fälligkeitsdatum meiner Abschläge ändern?

    Im enviaM Kundenportal für Geschäftskunden können Sie das Fälligkeitsdatum auf den Termin legen, der am besten zu Ihren Gewohnheiten und Ihrer Planung passt. Wählen Sie dafür zwischen dem 7. / 15. / 23. und 30. eines jeden Monats.
  • Wann erhalte ich mein Guthaben aus der Rechnung?

    Guthaben aus Jahresrechnungen verrechnen wir üblicherweise mit dem ersten Abschlag des nächsten Abrechnungszeitraums. Den verbleibenden Betrag erstatten wir in der Regel wenige Tage danach. Guthaben aus Schlussrechnungen überweisen wir wenige Tage nachdem die Rechnung erstellt wurde. Haben wir noch keine Bankverbindung von Ihnen, dann teilen Sie uns diese bitte im enviaM Kundenportal für Geschäftskunden mit.
  • Wie ist meine Vertragslaufzeit?

    Wenn Sie wissen wollen, wie lange Ihr Vertrag noch läuft, schauen Sie einfach in Ihre letzte Rechnung oder die Vertragsbestätigung. Dort finden Sie alle Informationen wie Laufzeit, Vertragsende und Kündigungsfrist.
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