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    Rechtliche Hinweise für Haushaltskunden

    Allgemeine Informationen zu enviaM Erdgasverträgen

    Änderungen der Preise werden erst nach Unterrichtung des Kunden wirksam, die spätestens zwei Wochen, bei Haushaltskunden spätestens einen Monat, vor Eintritt der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.

    enviaM liefert den gesamten Bedarf an Erdgas für Ihren Eigenverbrauch außerhalb der Grundversorgung. Wartungsdienste werden nicht angeboten. Der Messstellenbetrieb ist nicht Gegenstand der Erdgaslieferung.

    Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit bzw. zum jeweiligen Ende der Vertragsverlängerung gekündigt werden. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können nach Ablauf der Erstlaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

    Die Abrechnung erfolgt jährlich spätestens sechs Wochen nach der Verbrauchsermittlung.

    Während des Abrechnungszeitraumes leistet der Kunde in von enviaM bestimmten, in der Regel gleichen Abständen Abschlagszahlungen. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Kunden die Überweisung oder das Lastschriftverfahren zur Verfügung.

    Der Lieferantenwechsel erfolgt unentgeltlich und zügig.

    Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung ist enviaM, soweit es sich um eine Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, von der Leistungspflicht befreit; enviaM haftet in diesen Fällen nicht. Dies gilt nicht, wenn die Störung auf unberechtigten Maßnahmen von enviaM beruht. Ansprüche wegen Versorgungsstörungen können gegen den Netzbetreiber, der gemäß § 18 NDAV haftet, geltend gemacht werden. enviaM wird für den Kunden, sofern möglich, beim Netzbetreiber die Störungsursache aufklären und dem Kunden insoweit Auskunft erteilen.

    Auskünfte zu den vertraglichen Regelungen sowie den geltenden Preisen und aktuellen Angeboten sind telefonisch unter der angegebenen Servicerufnummer, in einem der enviaM Energieläden oder unter www.enviaM.de erhältlich. Sofern Sie Beanstandungen oder Kritik an unseren Leistungen haben, sind wir gern für Sie da.

    Wenden Sie sich dazu bitte an:

    envia Mitteldeutsche Energie AG
    Postfach 156052
    03060 Cottbus

    Für Haushaltkunden:
    Telefon: 0800 2 040506
    Kontakt: www.enviaM.de/Anfrage

    Für Gewerbe- und Landwirtschaftskunden:
    Telefon: 0800 0 522222
    Kontakt: www.enviaM.de/Geschaeftskunden/Anfrage

    Sollten wir Ihrer Beschwerde nicht abhelfen, haben Sie als Verbraucher gemäß § 13 BGB nach § 111b EnWG die Möglichkeit der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens bei der

    Schlichtungsstelle Energie e.V.
    Friedrichstraße 133
    10117 Berlin

    Telefon: 030 2757 2400
    Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
    E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

    enviaM ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

    Außerdem können Sie sich als Haushaltskunde im Sinne des EnWG an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden.
    Telefon: 030 22480 500

    Postanschrift:
    Verbraucherservice Energie
    Bundesnetzagentur
    Postfach 8001
    53105 Bonn

    E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

    Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de. Informationen zu solchen Angeboten, Endkunden-Vergleichsprofilen und gegebenenfalls technische Spezifikationen von energiebetriebenen Geräten sowie Kontaktmöglichkeiten zu Einrichtungen, die ebenfalls Angaben über solche Angebote bereitstellen, erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.enviaM.de

    Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internet unter www.enviaM.de oder telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 2 040506 bzw. der Geschäftskundenhotline 0800 0 522222.




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