Informationen zum Entlastungspaket Gas & Wärme 2023
Was enviaM-Kunden zur Gaspreisbremse und Wärmepreisbremse wissen sollten
zuletzt aktualisiert am 5.1.2024, 15:24 Uhr
Um Gas- und Wärmekunden in Deutschland bei den hohen Energiepreisen zu unterstützen, hatte die Bundesregierung Ende 2022 unter anderem das so genannte Entlastungspaket Gas beschlossen. Zusätzlich zu der im Dezember 2022 gewährten Soforthilfe beinhaltete das Paket eine Gas- und Wärmepreisbremse. Die Entlastung wurde dabei von März bis Dezember 2023 umgesetzt und aus Mitteln des Bundes finanziert. Seit 1. Januar 2024 zahlen Kunden nun wieder ihren vollen, vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis.
Wir haben Ihnen auf dieser Seite noch einmal rückblickend alle Informationen zur Gas- und Wärmepreisbremse 2023 zusammengestellt.
Allgemeine Informationen zur Gas- und Wärmepreisbremse 2023
Sowohl die Gaspreisbremse als auch die Wärmepreisbremse galten vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 und umfasste rückwirkend auch die Monate Januar und Februar 2023. In diesem Zeitraum erhielten Gas- und Wärmecontracting-Kunden für ein Grundkontingent einen garantierten Verbrauchspreis. Bei Gas waren das 12 Cent je Kilowattstunde, bei Wärme 9,50 Cent je Kilowattstunde (jeweils brutto).
Als Referenz diente jeweils der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch. Für den restlichen tatsächlichen Verbrauch galten die vertraglich vereinbarten Verbrauchspreise. Energiesparen war also trotz Preisbremse weiterhin sinnvoll und finanziell zu empfehlen.
Für unsere Gas- und Wärmecontracting-Kunden hieß das: Den Entlastungsbetrag für Januar, Februar und März haben wir mit Ihrem Märzabschlag verrechnet. Von April bis Dezember haben wir die monatlichen Entlastungen für den jeweiligen Monat berücksichtigt. Ihr Abschlag hat sich entsprechend reduziert.
Für unsere Kunden bestand kein Handlungsbedarf.
Ende der Gas- & Wärmepreisbremse zum 31. Dezember 2023
Die Gas- und Wärmepreisbremse ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Seit 1. Januar 2024 zahlen Sie wieder Ihren vollen, vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis. Auf Ihrer Jahresrechnung werden wir die Gaspreisbremse selbstverständlich zeitanteilig ausweisen.
Bitte beachten Sie: Nach dem EWPBG haben wir den jeweiligen Entlastungsbetrag zunächst unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt. Das bedeutet: Voraussetzung für die Entlastung war, dass Sie auch Anspruch auf die Entlastung haben. Sollten die Anspruchsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben oder nachträglich entfallen, entfiel bzw. entfällt automatisch auch der Anspruch auf Entlastung. In diesem Fall mussten bzw. müssen Sie die gewährte Entlastung zurückzahlen.
So berechnet sich die Gaspreisbremse
Im Rahmen der Gaspreisbremse hatten Sie ein Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches. Für dieses Kontingent galt die Preisbremse von 12 Cent je Kilowattstunde (brutto). Für den darüber hinausgehenden, tatsächlichen Erdgasverbrauch haben Sie Ihren vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis bezahlt. Wie genau das funktioniert hat, können Sie sich im Erklärvideo noch einmal ansehen und anhand des nachfolgenden Beispiels nachlesen.
Und so wurde Ihre monatliche Entlastung berechnet:
- Auf Basis Ihres Vorjahresverbrauchs haben wir Ihr persönliches 80-Prozent-Grundkontingent berechnet.
- Aus Ihrem vertraglichen Verbrauchspreis und der 12 Cent Preisbremse haben wir die Differenz ermittelt. Das war sozusagen eine Art persönlicher Preisrabatt.
- Die Differenz wurde mit Ihrem Grundkontingent multipliziert und ergab Ihren Entlastungsbetrag.
- Diesen Entlastungsbetrag haben wir unabhängig von Ihrem neuen (tatsächlichen) Jahresverbrauch von Ihrer nächsten Jahresrechnung abgezogen.
- Nun wurde der Entlastungsbetrag noch durch 12 Monate geteilt.
- Der sich so ergebende anteilige, monatliche Entlastungbetrag wurde von Ihren bisherigen monatlichen Abschlägen abgezogen, sodass sie mit Inkrafttreten der Gaspreisbremse sofort von der Entlastung profitieren konnten.
Sie mussten also nicht selbst aktiv werden. Die Gaspreisbremse hat für Gaskunden automatisch gewirkt.
Übrigens: Je mehr Erdgas Sie also im Vergleich zum Vorjahr einsparen konnten, umso stärker hat auch der Rabattbetrag gewirkt und umso geringer war der Anteil der über dem staatlich subventionierten Grundkontingent lag.
Wichtige Fragen & Antworten zur Gaspreisbremse
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Wann ist die Preisbremse für Gas geendet?
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Die Preisbremsen haben geendet. Was ändert sich dadurch für mich?
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Warum habe ich nicht den kompletten Entlastungsbetrag laut Jahresrechnung erhalten?
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Meine Jahresverbrauchsprognose war falsch (zu hoch oder zu niedrig). Wie wurde sie berechnet?
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Was hat die Gaspreisbremse für meinen Abschlag bedeutet?
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Haben auch Kunden, die im Januar oder Februar 2023 bei enviaM gekündigt haben, trotzdem ihre Entlastung von enviaM erhalten?
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Haben auch Kunden, die im Januar oder Februar 2023 umgezogen sind und danach kein Erdgas mehr bezogen haben, eine Entlastung?
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Was passierte, wenn sich bei einem Umzug die Zeiträume überschnitten haben?
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Wie hoch war mein Entlastungsbetrag?
Informationen zur Soforthilfe
Infomieren Sie sich auch auf unserer Sonderseite zur Soforthilfe über die Entlastung im Dezember 2022.
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