Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen. Für Anlagen, mit einer Leistung größer 100 Kilowatt (kW) die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden, ist die EEG-Direktvermarktung gesetzlich verpflichtend. Zudem ist eine zwingende Voraussetzung die Fernsteuerbarkeit der Erzeugungsanlage. Dies gewährleisten wir durch die Einbindung Ihrer Anlage in das Leitsystem der enviaM.
Auch Bestandsanlagen können in die EEG-Direktvermarktung wechseln und attraktive Erlöse generieren. Der erzielbare Mehrerlös ist von verschiedenen Faktoren abhängig, u. a. vom Energieträger sowie der Höhe Ihrer Einspeisevergütung.
Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihre erzeugte Energie aus Solar, Wind, Wasser oder Biogas/Biomasse.
Wir bringen Ihren Strom rentabel ins Netz
Im Marktprämienmodell wird der erzeugte und ins Netz eingespeiste Strom ohne Umwege an der Strombörse verkauft. Der Vermarktungserlös abzüglich Strukturierungsentgelt wird direkt durch enviaM an Sie vergütet, während die Marktprämie (inkl. Managementprämie) durch den Verteilnetzbetreiber ausgezahlt wird.
Durch den Erhalt der Marktprämie (anzulegender Wert abzüglich energieträgerspezifischem Monatsmarktwert) wird Ihnen im Rahmen der EEG-Förderung über 20 Jahre ein Mindesterlös garantiert. Zusätzlich haben Sie die Chance bei hohen Marktpreisen durch die Direktvermarktung mit enviaM zu profitieren.
Erlöse steigern ohne finanzielles Risiko
Sie möchten mit der EEG-Direktvermarktung von erneuerbaren Energien mehr Erlöse erzielen? Auf Basis Ihrer Erzeugungsanlage erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
In 4 Schritten zur EEG-Direktvermarktung
Formular ausfüllen und absenden
Individuelles Angebot erhalten
Angebot annehmen und technische Umsetzung gewährleisten
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Als Direktvermarktung wird der direkte Verkauf von Strom an der Strombörse über einen Vermarkter bezeichnet.
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Generell gilt für Neuanlagen mit einer installierten Leistung über 100 kW die Pflicht zur Direktvermarktung. Für Bestandsanlagen gibt es anlagenindividuell verschiedene gesetzliche Regelungen.
Grundsätzlich kann jede Stromerzeugungsanlage an der Direktvermarktung teilnehmen, unabhängig von ihrer Leistung oder Erzeugungstechnologie. Zu beachten ist dabei, dass sich die Vermarktung der Energie wirtschaftlich darstellen lässt.
Vorteil: Mit der Direktvermarktung durch enviaM können Sie höhere Erträge als mit der Einspeisevergütung beim Netzbetreiber erzielen. Dies ist u. a. von Ihrem aktuellen Vergütungssatz, den technischen Voraussetzungen sowie Ihrem Einspeiseverhalten abhängig.
enviaM als Direktvermarkter übernimmt die Vermarktung Ihres Stroms und stellt Ihren bestmöglichen Vermarktungserfolg sicher.
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Dieses ist ein Vergütungsmodell im Rahmen der geförderten EEG-Direktvermarktung. Dieses sieht vor, dem Anlagenbetreiber bei niedrigen Strommarktpreisen mit Zahlung der Marktprämie durch den Netzbetreiber einen Mindesterlös zu garantieren, um damit einen wirtschaftlichen Betrieb der Erzeugungsanlage zu ermöglichen.
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Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert (umgangssprachlich EEG-Vergütung) und dem energieträgerspezifischen Monatsmarktwert aus und wird bei Teilnahme an der geförderten Direktvermarktung vom Netzbetreiber gezahlt.
Diese garantiert für die Dauer der EEG-Förderung einen Mindesterlös für den Anlagenbetreiber.
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Der Monatsmarktwert ist ein ermittelter Preisindex der energieträgerspezifisch den durchschnittlichen Vermarktungserlös an der Strombörse abbildet. Dieser wird monatlich veröffentlicht unter Netztransparenz.de.
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