Redispatch 2.0
enviaM unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen
Unter Redispatch versteht man Eingriffe in die Erzeugungsleistung einer Anlage, um Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen. Ziel des Redispatch ist die Vermeidung von Netzengpässen und somit die Gewährleitung der Netzstabilität. Seit Oktober 2021 sind nach dem Gesetzgeber die Betreiber einer Stromerzeugungsanlage oder eines Stromspeichers mit einer installierten elektrischen Leistung ab 100 Kilowatt (kW) zum Redispatch 2.0 verpflichtet. enviaM unterstützt Sie als Einsatzverantwortlicher (EIV) und Betreiber der technischen Ressource (BTR).