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    Sie wollen umziehen oder Ihren Stromversorger wechseln?
    Ab dem 6. Juni 2025 sind An- und Abmeldungen von Stromverträgen nur noch im Voraus möglich.

    Informieren Sie sich jetzt über die neuen Regelungen für Energieversorger.

    Ersatzversorgung mit Strom für Privatkunden

    Informationen zur Ersatzversorgung mit Strom

    Was ist die Ersatzversorgung?

    Die Ersatzversorgung ist eine automatische Notversorgung, wenn zum Beispiel Ihr bisheriger Lieferant ausfällt oder Ihre Lieferstelle keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, z.B. weil es beim Lieferantenwechsel zu Verzögerungen kommt. Dadurch wird sichergestellt, dass es zu keiner Zeit zu Lieferunterbrechungen kommt.

    Die Ersatzversorgung von enviaM erfolgt zu den Bedingungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) einschließlich der ergänzenden Bedingungen von enviaM. Zudem gelten die Allgemeinen Preise für die Ersatzversorgung für Haushaltsbedarf, die jeweils zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats neu ermittelt und ohne Einhaltung einer Frist angepasst werden können. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf unserer Internetseite wirksam.

    Die Ersatzversorgung kann jederzeit durch Abschluss eines Energieliefervertrages mit dem Lieferanten Ihrer Wahl beendet werden; endet jedoch spätestens nach drei Monaten automatisch. Sofern Sie bis dahin keinen neuen Energieliefervertrag abgeschlossen haben, werden Sie als Haushaltkunde zu den Konditionen der Grundversorgung weiterbeliefert.

    Preisarchiv

    Sind Sie eingezogen oder endet eine Ersatzversorgung? Dann informieren Sie sich hier über die Konditionen der Grundversorgung.

    Abwendung einer Versorgungsunterbrechung

    Zur Abwendung einer Unterbrechung der Versorgung bei Zahlungsschwierigkeiten finden Kunden hier ein Muster einer Abwendungsvereinbarung.



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