Neuregelung zur An-, Ab- und Ummeldung Ihres Stromvertrags
Das bedeutet die neue Regelung für Kunden
Stand: 26.2.2025
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Stand: 26.2.2025
Ab 6. Juni 2025 haben Kunden schneller Klarheit beim Anbieterwechsel. Zu diesem Stichtag treten für Stromversorger neue Regelungen zum Lieferantenwechsel in Kraft. Diese sollen gewährleisten, dass die technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden geschaffen sind. Hier erfahren Sie alles Wissenswertes zur neuen Regelung.
Gut zu wissen: Die neuen Regelungen des Lieferantenwechsel haben keinen Einfluss auf die vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsregelungen Ihres Vertrages.
Sie möchten einen Umzug melden und Ihren bestehenden Vertrag mitnehmen? Das geht ganz einfach in unserem Umzugsservice.
Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur erlauben es nicht mehr, sich rückwirkend abzumelden. Wenn Sie wissen, dass Sie um- oder ausziehen werden, müssen Sie uns rechtzeitig vor Ihrem Wohnungswechsel darüber informieren.
Melden Sie den Auszug bzw. die Kündigung nicht rechtzeitig, müssen Sie bis zum Tag der finalen Kündigung weiterhin bezahlen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird.
Ab 6. Juni 2025 benötigen Sie für jede An-, Ab- oder Ummeldung Ihres Energieliefervertrages die MaLo-ID.
Wie Sie wissen, wird Ihr Stromverbrauch über einen Stromzähler gemessen. Jeder Stromzähler hat seine eigene Zählernummer. Diese ändert sich nur im Falle eines Zählerwechsels.
Jeder Zähler wird einer Verbrauchsstelle in einem Gebäude, zum Beispiel einer Wohnung, zugeordnet. Diese objektbezogene Zuordnung erfolgt über eine eindeutige Identifikationsnummer und wird als „Marktlokation“ bezeichnet.
Die MaLo-ID oder Marktlokations-ID, kurz für Marktlokations-Identifikationsnummer, ist eine elfstellige Nummer, die jede Marktlokation im deutschen Energiemarkt eindeutig identifiziert. Sie wurde im Februar 2018 durch die Bundesnetzagentur eingeführt, um die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Kunden zu vereinfachen und wird ab 6. Juni 2025 eine Pflichtangabe sein.
Die MaLo-ID ist ähnlich wie eine IBAN, die nur einem Bankkonto zugeordnet werden kann.
Die für Sie geltende MaLo-ID vergibt der zuständige Netzbetreiber. Sie besteht aus 11 Ziffern und ist auf Ihrem Begrüßungsschreiben, Ihrer Rechnung oder in Ihrem persönlichen Online-Kundenbereich zu finden.
Damit ein technischer Anbieterwechsel kurzfristig umgesetzt werden kann, braucht es einheitliche, digitale Standards. Mit der eindeutig zugeordneten MaLo-ID ist das jetzt möglich.
Technischer Anbieterwechsel bezeichnet den Datenaustausch zwischen Ihrem alten und neuen Energieversorger.
Nein, bei einem Umzug bleibt die MaLo-ID nicht gleich. Die MaLo-ID ist fest mit dem Stromzähler Ihres aktuellen Wohnsitzes verknüpft und nicht mit Ihnen als Person. Sie zieht also auch nicht mit Ihnen um. Bei einem Umzug erhalten Sie die MaLo-ID Ihres neuen Zählers an der neuen Anschrift.
Die MaLo-ID Ihrer alten Wohnung bleibt hingegen unverändert und wird weiterhin für diese spezifische Marktlokation verwendet.
Die MaLo-ID Ihrer alten Wohnung zieht nicht mit um. Sie erhalten für Ihre neue Wohnung oder Haus eine neue MaLo-ID.
Die MaLo-ID Ihrer neuen Adresse erhalten Sie entweder von Ihrem Vormieter oder Vermieter bzw. Ihrem Netzbetreiber.
Nein, die MaLo-ID bleibt gleich. Lediglich die Zählernummer ändert sich.
Neben der MaLo wird beim Lieferantenwechsel auch häufig von der MeLo gesprochen. Doch was ist das eigentlich und was ist der Unterschied?
Ab 6. Juni 2025 benötigen Sie für jede An-, Ab- oder Ummeldung Ihres Energieliefervertrages die MaLo-ID. Eine Angabe der Zählernummer bzw. Messlokation ist dann nicht mehr notwendig.