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    Neuregelung zur An-, Ab- und Ummeldung Ihres Stromvertrags

    Das bedeutet die neue Regelung für Kunden

    Stand: 26.2.2025

    Ab 6. Juni 2025 haben Kunden schneller Klarheit beim Anbieterwechsel. Zu diesem Stichtag treten für Stromversorger neue Regelungen zum Lieferantenwechsel in Kraft. Diese sollen gewährleisten, dass die technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden geschaffen sind. Hier erfahren Sie alles Wissenswertes zur neuen Regelung.  

    Gut zu wissen: Die neuen Regelungen des Lieferantenwechsel haben keinen Einfluss auf die vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsregelungen Ihres Vertrages.   

    Was ist bei An- und Abmeldung beim Energieversorger zu beachten?

    Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die An- und Abmeldung bei Ihrem Stromversorger. Eine An- und Abmeldung ist nur noch in die Zukunft möglich.

    Das heißt: Wenn Sie einen Auszug oder Umzug planen, müssen Sie den Vertrag im Voraus beim Energieversorger anmelden bzw. kündigen. Eine rückwirkende Anmeldung oder Kündigung ist ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Dabei müssen Sie folgende Fristen beachten:

    • Sie können sich für den folgenden Werktag abmelden.

    • Sie können sich für den übernächsten Werktag anmelden.

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    Sie möchten einen Umzug melden und Ihren bestehenden Vertrag mitnehmen? Das geht ganz einfach in unserem Umzugsservice.

    Warum ist eine rückwirkende Abmeldung nicht mehr möglich?  

    Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur erlauben es nicht mehr, sich rückwirkend abzumelden. Wenn Sie wissen, dass Sie um- oder ausziehen werden, müssen Sie uns rechtzeitig vor Ihrem Wohnungswechsel darüber informieren.

    Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig abmelde?  

    Melden Sie den Auszug bzw. die Kündigung nicht rechtzeitig, müssen Sie bis zum Tag der finalen Kündigung weiterhin bezahlen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird. 

    Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig anmelde? 

    Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden, 

    • beliefern wir Sie zunächst zu den Preisen der Grundversorgung. Sie können anschließend jederzeit in einen günstigeren Tarif wechseln. 
    • wird Ihr Verbrauch Ihrem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt. Deshalb: Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, um Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Eigentümer zu vermeiden. 

     


    Was ist die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)?

    Ab 6. Juni 2025 benötigen Sie für jede An-, Ab- oder Ummeldung Ihres Energieliefervertrages die MaLo-ID.

    Wie Sie wissen, wird Ihr Stromverbrauch über einen Stromzähler gemessen. Jeder Stromzähler hat seine eigene Zählernummer. Diese ändert sich nur im Falle eines Zählerwechsels.  

    Jeder Zähler wird einer Verbrauchsstelle in einem Gebäude, zum Beispiel einer Wohnung, zugeordnet. Diese objektbezogene Zuordnung erfolgt über eine eindeutige Identifikationsnummer und wird als „Marktlokation“ bezeichnet. 

    Die MaLo-ID oder Marktlokations-ID, kurz für Marktlokations-Identifikationsnummer, ist eine elfstellige Nummer, die jede Marktlokation im deutschen Energiemarkt eindeutig identifiziert. Sie wurde im Februar 2018 durch die Bundesnetzagentur eingeführt, um die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Kunden zu vereinfachen und wird ab 6. Juni 2025 eine Pflichtangabe sein.  

    Die MaLo-ID ist ähnlich wie eine IBAN, die nur einem Bankkonto zugeordnet werden kann.

    Wo finde ich meine MaLo-ID? 

    Die für Sie geltende MaLo-ID vergibt der zuständige Netzbetreiber. Sie besteht aus 11 Ziffern und ist auf Ihrem Begrüßungsschreiben, Ihrer Rechnung oder in Ihrem persönlichen Online-Kundenbereich zu finden. 

    Abbildung einer enviaM-Rechnung, auf der die MaLo-ID markiert ist

    Warum ist die MaLo-ID verpflichtend?  

    Damit ein technischer Anbieterwechsel kurzfristig umgesetzt werden kann, braucht es einheitliche, digitale Standards. Mit der eindeutig zugeordneten MaLo-ID ist das jetzt möglich. 

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    Was bedeutet "technischer Anbieterwechsel"?

    Technischer Anbieterwechsel bezeichnet den Datenaustausch zwischen Ihrem alten und neuen Energieversorger.

    Bleibt meine MaLo-ID bei einem Umzug gleich?  

    Nein, bei einem Umzug bleibt die MaLo-ID nicht gleich. Die MaLo-ID ist fest mit dem Stromzähler Ihres aktuellen Wohnsitzes verknüpft und nicht mit Ihnen als Person. Sie zieht also auch nicht mit Ihnen um. Bei einem Umzug erhalten Sie die MaLo-ID Ihres neuen Zählers an der neuen Anschrift. 

    Die MaLo-ID Ihrer alten Wohnung bleibt hingegen unverändert und wird weiterhin für diese spezifische Marktlokation verwendet. 

    Die MaLo-ID Ihrer alten Wohnung zieht nicht mit um. Sie erhalten für Ihre neue Wohnung oder Haus eine neue MaLo-ID.

    Von wem erhalte ich die neue MaLo-ID?

    Die MaLo-ID Ihrer neuen Adresse erhalten Sie entweder von Ihrem Vormieter oder Vermieter bzw. Ihrem Netzbetreiber.  

    Ändert sich die MaLo- ID bei einem Zählerwechsel? 

    Nein, die MaLo-ID bleibt gleich. Lediglich die Zählernummer ändert sich.


    Unterschied zwischen MaLo und MeLo

    Neben der MaLo wird beim Lieferantenwechsel auch häufig von der MeLo gesprochen. Doch was ist das eigentlich und was ist der Unterschied?

    Bild von einem Stromzähler

    Messlokations-ID (MeLo)

    Die Messlokation (MeLo) ist Ihr Strom- oder Gas­zähler in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus und wird einmalig vergeben. Wenn Sie mehrere Zähler haben, dann gilt für jeden eine eigene Messlokation. Im Gegensatz zur Zählernummer, die jeder Netzbetreiber eigenständig vergibt, ist die MeLo eindeutig zuordenbar.   

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      Marktlokations-ID (MaLo)

      Mit der MaLo-ID können wir Ihre Verbrauchsstelle genau identifizieren und Verwechslungen von Zählpunkten vermeiden. Die abgelesenen Werte an den einzelnen Messlokationen ermöglichen es, die verbrauchte oder erzeugte Energie einer Marktlokation (MaLo) zu bestimmen. 

         

        Ab 6. Juni 2025 benötigen Sie für jede An-, Ab- oder Ummeldung Ihres Energieliefervertrages die MaLo-ID. Eine Angabe der Zählernummer bzw. Messlokation ist dann nicht mehr notwendig. 



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