So entwickeln sich die Strompreise

Hintergrundwissen zur Strompreisentwicklung und zum Strommarkt

zuletzt aktualisiert am 8.11.2024, 10:33 Uhr

Obwohl sich die Lage auf dem Strommarkt entspannt hat, sind die Börsenpreise für Strom zum Jahresanfang 2024 noch immer deutlich höher als vor Corona-Pandemie und Energiekrise. Hier erfahren Sie, wie sich die Strompreise 2024 weiter entwickeln und wie der Strommarkt im Hintergrund funktioniert. 

Entwicklung der Strompreise

  • Ändern sich die Strompreise zum 1. Januar 2025?

    enviaM senkt die Verbrauchspreise für Strom zum 1. Januar 2025 in der Grundversorgung und daran angelehnte Sonderverträge. Die Grundpreise bleiben konstant bei 145 Euro* pro Jahr.

    Für Privatkunden in der Grundversorgung sinken die Stromverbrauchspreise um 5,60 Cent je Kilowattstunde* auf 37,91 Cent/kWh*. Bei einem Verbrauch von 2.000 kWh bedeutet das eine Ersparnis von 112 Euro pro Jahr. Das entspricht rund elf Prozent. Der Grundpreis bleiben konstant bei 145 Euro* pro Jahr.

    Für Gewerbekunden sinken sie um 7,91 Cent/kWh* auf 35,77 Cent/kWh*. Bei einem Verbrauch von 6.000 kWh entspricht das einer Ersparnis von 476 Euro bzw. 17 Prozent. Der Grundpreis bleiben konstant bei 211 Euro* pro Jahr.

    *brutto, gerundet

     

  • Wie hoch sind die aktuellen Grundpreise für Strom?

    Die Höhe des Grundpreises hängt vom jeweils gewählten Stromtarif ab. Für einen enviaM-Privatkunden in der Grundversorgung liegt der Grundpreis für Strom bei aktuell 145,05 Euro brutto pro Jahr. Für einen enviaM-Gewerbekunden in der Grundversorgung beläuft sich der jährliche Grundpreis für Strom auf aktuell 210,68 Euro brutto.
  • Ändern sich die Wärmestrompreise zum 1. Januar 2025?

    enviaM senkt die Verbrauchspreise für Wärmepumpen- und Wärmespeicherstrom zum 1. Januar 2025 in der Grundversorgung. Die Grundpreise bleiben konstant bei 163 Euro* pro Jahr.

    Wärmepumpenstrom
    Die Verbrauchspreise für Wärmepumpenstrom sinken um 3,53 Cent je Kilowattstunde* auf 29,57 Cent/kWh*. Bei einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh bedeutet das eine Ersparnis von 212 Euro pro Jahr. Das entspricht rund zehn Prozent. 

    Wärmespeicherstrom
    Die Verbrauchspreise für Wärmespeicherstrom sinken um je 2,99 Cent/kWh* im Niedrig- bz. Schwachlasttarif auf 28,93 Cent/kWh* und im Hochtarif auf 37,11 Cent/kWh*. Bei einem Verbrauch von 7.600 kWh bedeutet das eine Ersparnis von 227 Euro pro Jahr. Das entspricht rund neun Prozent.

    Die neuen Preise gelten für rund 70.000 Wärmestromkunden im Netzgebiet von MITNETZ STROM.

    *brutto, gerundet


  • Wie hoch ist die Stromrechnung nach der Preissenkung für Privatkunden?

    Die jährlichen Kosten für einen enviaM-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von beispielsweise 2.000 kWh* im Netzgebiet von MITNETZ STROM beträgt mit der Preissenkung künftig 903 Euro**.

     *Durchschnittsverbrauch eines enviaM-Privatkunden
    **brutto

  • Wie hoch ist die Stromrechnung nach der Preissenkung für Gewerbekunden?

    Bei einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh* betragen die Stromkosten eines enviaM-Gewerbekunden in der Strom-Grundversorgung nach der Preissenkung 2.357 Euro**.

    *Durchschnittsverbrauch eines enviaM-Gewerbekunden
    **brutto

  • Wie hoch ist die Stromrechnung nach der Preissenkung für Wärmepumpenstromkunden?

    Für einen Wärmepumpenkunden mit einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh* beträgt die Jahresrechnung nach der Preissenkung rund 1.937 Euro**.

    *Durchschnittsverbrauch eines enviaM-Privatkunden im Wärmepumpentarif im Netzgebiet von MITNETZ STROM
    **brutto

     

  • Wie hoch ist die Stromrechnung nach der Preissenkung für Wärmespeicherstromkunden?

    Für einen Wärmespeicherkunden mit einem Jahresverbrauch von 7.600 kWh* beträgt die Jahresrechnung nach der Preissenkung rund 2.984 Euro**. 

    *Durchschnittsverbrauch eines enviaM-Privatkunden im Wärmespeichertarif im Netzgebiet von MITNETZ STROM
    **brutto

     

     

  • Wie werden sich die Strompreise weiterentwickeln?

    Wie sich die Strompreise im Laufe des Jahres 2025 weiterentwickeln, können wir aktuell nicht sagen. Wir informieren rechtzeitig, wenn wir weitere Preisanpassungen vornehmen.

    Bei Privat- und Gewerbekunden mit Sonderverträgen mit auslaufender Preisgarantie prüfen wir, wie sich die Preisbestandteile seit dem Zeitpunkt des Vertragsbeginns entwickelt haben. Bei Abweichungen der aktuellen Kosten von den Kosten zu Vertragsbeginn (bzw. zum letztmaligen Verlängerungszeitpunkt) kann es bei der Vertragsverlängerung zu Anpassungen der Verbrauchspreise kommen.

     

innogy_picto_speech-bubble_p_RGB-schwarz

Sie möchten mehr wissen? Auf unserer Sonderseite haben wir Ihnen umfangreiche Hintergrundinformationen zur aktuellen Preisanpassung für Strom, Wärmestrom und Erdgas, weitere FAQ und nützliche Links zusammengestellt.

Hintergrundwissen - Strommarkt verstehen

  • Welche Einkaufstrategie verfolgt enviaM?

    enviaM verfolgt eine langfristige Beschaffungsstrategie. Wir kaufen Strom in Tranchen mehrere Jahre im Voraus ein. Dies schützt unsere Kunden vor kurzfristigen Preissprüngen, die so sehr viel besser abgefedert werden können.

    In der Hochpreisphase profitierten unsere Kunden von dieser Einkaufspolitik. Unsere Strompreise lagen unter dem aktuellen Preisniveau am Markt. Dies zeigt, wie richtig und wichtig eine langfristige Beschaffungsstrategie in Krisenzeiten ist.

    Auch bei derzeit sinkenden Spotmarktpreisen halten wir an der langfristigen Beschaffung fest. Spotmarktpreise, die heute sinken, können sehr kurzfristig ins Gegenteil umschlagen. Der Beginn der Energiekrise hat gezeigt, dass Versorger, die auf kurzfristige Beschaffungsmodelle setzen, bei wieder steigenden Preisen in Schwierigkeiten geraten können.

  • Wer legt den Strompreis fest?

    Strom wird in Deutschland entweder über direkte Lieferverträge zwischen Produzenten bzw. Händlern und Abnehmern verkauft oder über die Strombörse in Leipzig. Die Preise entstehen also aufgrund von Angebot und Nachfrage. Auch wenn der größte Anteil des Stroms außerbörslich gehandelt wird, orientieren sich die Preise dennoch an denen der Börse.
  • Die Preise an den Energiebörsen sind gesunken. Warum sinken die Verbauchspreise zum 1. Januar 2025 dann nicht deutlicher?

    Die Preise an den Energiemärkten sind im vergangenen Jahr zwar wieder gesunken, schwanken aber trotzdem weiter stark. Das durchschnittliche Preisniveau liegt immer knapp doppelt so hoch wie vor der Energiekrise. Dies hat Einfluss auf unsere Beschaffungskosten.

    Als Grundversorger haben wir eine besondere Verantwortung für die Menschen in unseren Region und haben uns dazu verpflichtet, jederzeit eine zuverlässige Stromversorgung sicher zustellen. Daher beschaffen wir unseren Strom nicht kurzfristig, sondern bis zu 24 Monate im Voraus. Dies schützt unsere Kunden vor kurzfristigen Preissprüngen, die so sehr viel besser abgefedert werden können.  Das bedeutet aber auch, dass die Beschaffungskosten nun ebenfalls zeitverzögert sinken. Denn auch im extrem hochpreisigen Jahr 2022 mussten wir Strommengen einkaufen.

    In der Hochpreisphase profitierten unsere Kunden von dieser Einkaufspolitik. Unsere Strompreise lagen unter dem aktuellen Preisniveau am Markt. Dies zeigt, wie richtig und wichtig eine langfristige Beschaffungsstrategie in Krisenzeiten ist. Auch bei derzeit sinkenden Spotmarktpreisen halten wir an der langfristigen Beschaffung fest. Spotmarktpreise, die heute sinken, können sehr kurzfristig ins Gegenteil umschlagen. Der Beginn der Energiekrise hat gezeigt, dass Versorger, die auf kurzfristige Beschaffungsmodelle setzen, bei wieder steigenden Preisen in Schwierigkeiten geraten können. 

     

  • Wie setzt sich ab 1. Januar 2025 der Strompreis für Privatkunden zusammen?

    Für einen enviaM-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 2.000 Kilowattstunden* im Netzgebiet von MITNETZ Strom setzt sich der Strompreis ab 1. Januar 2025 wie folgt zusammen:

    • Steuern, Abgaben, Umlagen: 29,4 Prozent
    • Netzentgelte, Messstellenbetrieb und Messung: 26,6 Prozent
    • Beschaffungs- und Vertriebskosten: 44,0 Prozent

    Der für den Stromvertrieb beeinflussbare Teil des Strompreises liegt damit bei 44 Prozent des Endkundenpreises.

    Was sich unter den einzelnen Preisbestandteilen verbirgt, haben wir Ihnen separat zusammengestellt. 

     

    *Durchschnittsverbrauch eines enviaM-Privatkunden

  • Wie setzt sich ab 1. Januar 2025 der Strompreis für Gewerbekunden zusammen?

    Für einen enviaM-Gewerbekunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden* im Netzgebiet von MITNETZ Strom setzt sich der Strompreis ab 1. Januar 2025 wie folgt zusammen:

    • Steuern, Abgaben, Umlagen: 31,4 Prozent
    • Netzentgelte, Messstellenbetrieb und Messung: 23 Prozent
    • Beschaffungs- und Vertriebskosten: 45,6 Prozent

    Der für den Stromvertrieb beeinflussbare Teil des Strompreises liegt damit bei 45,6 Prozent des Endkundenpreises.

    Was sich unter den einzelnen Preisbestandteilen verbirgt, haben wir Ihnen separat zusammengestellt. 

     

    *Durchschnittsverbrauch eines enviaM-Gewerbekunden

Welche Auswirkungen haben die Entwicklungen auf dem Strommarkt auf mich als Kunde?

  • Wie lange bleibt mein Strompreis konstant?

    enviaM senkt die Verbrauchspreise für Strom für Privat- und Gewerbekunden zum 1. Januar 2025 im Netzgebiet von MITNETZ STROM. 

    Wie lange die dann geltenden Preise konstant bleiben werden, können wir derzeit nicht sagen, da die Strompreise sowohl von politischen Entscheidungen (Steuern und Abgaben) als auch der aktuellen Marktlage (z.B. Strombeschaffungskosten) abhängig sind.

  • Was passiert mit Kunden, denen von anderen Energieversorgern gekündigt wird?

    Wir sind als Grundversorger gesetzlich verpflichtet, die lückenlose Versorgung von gekündigten Kunden oder Kunden insolventer Energieanbieter in unserem Grundversorgungsgebiet sicherzustellen. Das tun wir selbstverständlich.

     

Verwandte Informationen zum Thema Strompreise und Strommarkt

Strompreisbremse

Die Strompreisbremse galt vom 1. März bis 31. Dezember 2023. Auf unserer Themenseite finden Sie rückblickend noch einmal alle Informationen zur Strompreisbremse.

Abschlag, Nachzahlung & Co. 

Was bedeuten hohe Strompreise für meinen Abschlag? Wann muss ich mit einer Nachzahlung rechnen? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in unseren Kundentipps.

Geben Sie uns bitte Feedback

Haben Sie alle gesuchten Informationen gefunden?
War der Inhalt dieser Seite für Sie hilfreich?
War der Inhalt dieser Seite verständlich aufbereitet?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit Ihrem Feedback helfen Sie uns, Ihnen in dieser aktuell schwierigen Zeit alle notwendigen Informationen so gut und verständlich wie möglich aufzubereiten.