Zahlung und Zahlungsschwierigkeiten
Hilfe & Unterstützung
Wir versorgen unsere Kunden zuverlässig mit Strom und Erdgas und wünschen uns im Gegenzug eine ebenso zuverlässige Bezahlung. Dennoch ist uns sehr wohl bewusst, dass die noch immer vergleichsweise hohen Preise viele unserer Kunden an die finanzielle Belastungsgrenze bringt. Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten sollten sich deshalb unverzüglich bei uns melden. Nur so können wir gemeinsam eine Lösung finden und eventuelle Folgekosten vermeiden.
Ihre Zahlungsmöglichkeiten
Monatliche Abschlagsbeträge und Jahresrechnungen können Sie bei uns über verschiedene Wege bezahlen:
SEPA-Lastschriftsmandat
Zuverlässig und sicher zahlen Sie, wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat für Ihr Bankkonto erteilen. Das ermöglicht uns, Ihre Zahlung automatisch und immer exakt zu verbuchen. Damit vermeiden Sie zusätzliche Kosten.
Wenn wir noch keine Bankverbindung von Ihnen haben, dann teilen Sie uns diese bitte in Ihrem persönlichen Kundenbereich „Meine enviaM“ unter dem Menüpunkt „Bankverbindung“ mit.
Überweisung oder Dauerauftrag
Sie können uns den Rechnungsbetrag auch auf unser Bankkonto überweisen oder bei Ihrer Sparkasse bzw. Bank einen Dauerauftrag für die monatlichen Abschläge einrichten. Als Verwendungszweck geben Sie bitte stets Ihre Kundennummer an. Nur so können wir Ihre Zahlung auch korrekt zuordnen.
Empfänger | envia Mitteldeutsche Energie AG |
IBAN: | DE36 8707 0000 0118 0314 01 |
BIC: | DEUTDE8CXXX |
Kreditinstitut: | Deutsche Bank AG |
Verwendung GIRO-Code auf Rechnung
Eine besonders schnelle und fehlerfreie Alternative zur Begleichung Ihrer Jahresrechnung ist die Verwendung des GIRO-Codes. Scannen Sie dazu mit Ihrem Smartphone den QR-Code auf der Rechnung. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Bank oder Sparkasse diesen Service anbietet.
Sonderzahlung
Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten
Bitte beachten Sie:
Gehen Zahlungen nicht pünktlich bei uns ein, versenden wir als erstes eine
kostenfreie Zahlungserinnerung, danach folgen kostenpflichtige Mahnungen.
Rufen Sie uns an.
Gemeinsam ermitteln wir den ausstehenden Betrag und finden eine Lösung.
Kostenfreie Servicenummer:
0800 2 040506
Montag - Freitag 8.00 - 17.00 Uhr
Nützliche Weblinks bei Zahlungsschwierigkeiten
Sozialbehörden oder anerkannte Schuldnerberatungsstellen wie Caritas oder Arbeiterwohlfahrt bieten Betroffenen Unterstützung und Beratung bei finanziellen Schwierigkeiten.
Sozialbehörden: Einige Sozialbehörden gewähren finanzielle Zuschüsse, Darlehen oder übernehmen die Energiekosten. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit bzw. Jobcenter, Sozialamt usw.).
AWO, Caritas und Schuldenhelpline: Die Arbeiterwohlfahrt und die Caritas bieten Unterstützung bei der Bewältigung unterschiedlichster Lebenssituationen. Ehrenamtliche sowie staatlich anerkannte Experten beraten anonym online oder bundesweit an Beratungsstellen vor Ort. Eine kostenlose Telefon- und Online-Schuldenberatung bietet die Schuldenhelpline der Arbeiterwohlfahrt Köln.
Energieberatung: Sie möchten sich umfassend zu Energieeffizienz und Energieeinsparung beraten lassen? Eine Anbieterliste finden Sie bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE).
Was tun bei drohender Strom- oder Gassperre?
Wir können Strom- und Gassperrungen nicht aussetzen. Wir sind davon überzeugt, dass dies die Zahlungsschwierigkeiten nicht lösen, sondern offene Forderungen sogar noch weiter anwachsen lassen würde. Es ist daher wichtig, dass Sie Abschläge für Strom und Erdgas regelmäßig und zuverlässig begleichen.
Wenn Sie nach Erhalt unserer Mahnungen weiterhin nicht zahlen, kann es unter Umständen auch zu einer Sperrung Ihres Strom- oder Gaszählers kommen. In diesem Fall kommen weitere Kosten auf Sie zu:
Strom:
mindestens 50 Euro
für die Sperrung
und
mindestens 69 Euro
für den Wiederanschluss
Erdgas:
mindestens 30 Euro
für die Sperrung
und
mindestens 109 Euro
für den Wiederanschluss
Für erfolglose Sperrversuche können zusätzlich weitere Kosten anfallen. Es kann auch passieren, dass wir den Vertrag mit Ihnen kündigen müssen.
Um eine Strom- oder Gassperre mit Folgekosten zu verhindern, müssen sich Kunden mit ankündigenden Zahlungsschwierigkeiten umgehend bei uns melden. Nur so haben wir die Möglichkeit, gemeinsam eine Lösung zu finden. Darüber hinaus bieten Ämter, Sozialbehörden und öffentliche Einrichtungen Betroffenen Unterstützung und Beratung an. Informationen dazu finden Sie weiter oben auf dieser Seite unter dem Kapitel Zahlungsschwierigkeiten.
Rechtlicher Hinweis nach §19 Abs. 5 StromGVV bzw. §19 Abs. 5 GasGVV: Zur Abwendung einer Unterbrechung der Versorgung bei Zahlungsschwierigkeiten finden Kunden hier ein Muster einer Abwendungsvereinbarung.
FAQ zum Thema Strom- und Gassperre
-
Nein, wir setzen Strom- oder Gassperrungen nicht aus. Wir möchten jedoch nach Möglichkeit vermeiden, dass es überhaupt erst dazu kommen muss. Kunden, die befürchten, ihre monatlichen Abschläge oder Nachzahlungen im Rahmen der Jahresrechnung nicht zahlen zu können, sollten sich schnellstmöglich bei uns melden. Gemeinsam lässt sich in den meisten Fällen eine individuelle Lösung finden. Diese reichen von der Vereinbarung eines individuellen Abschlagstermins bis hin zur Stundung oder Ratenzahlung.
Auch einzelne Sozialbehörden übernehmen unter Umständen die Kosten oder geben finanzielle Zuschüsse. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Behörde (z.B. Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).
Auch die Bundesnetzagentur hat hilfreiche Tipps zusammengestellt.
Umfangreiche Informationen zu den Themen Zahlungsschwierigkeiten, Stromsperrung und Gassperrung finden Sie auch unter www.enviaM.de/zahlung. -
Wenn Zahlungen nicht rechtzeitig bei uns eingehen, versenden wir zunächst eine kostenfreie Zahlungserinnerung und später kostenpflichtige Mahnungen. Um Folgekosten zu vermeiden, sollten Sie schon bei der ersten Mahnung entweder die ausstehende Zahlung nachholen oder sich bei uns melden. Gemeinsam können wir eine Lösung finden, sodass es nicht zu weiteren Mahnungen oder Sperrungen kommt.
Eine erste frühzeitige Möglichkeit, um vor allem Nachzahlungen bei der Jahresrechnung zu vermeiden, ist die Anpassung des monatlichen Abschlags. Ein individueller Abschlagstermin, Stundung oder Ratenzahlung können ebenfalls helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren.
Zudem sind eventuelle finanzielle Zuschüsse oder eine Kostenübernahme durch Sozialbehörden denkbar. Informieren Sie sich dazu am besten bei anerkannten Schuldner- und Verbraucherberatungen. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel bei der AWO oder Caritas.
Auch ein bewusster und vor allem sparsamer Umgang mit Energie kann den Verbrauch und damit die Kosten senken. Wir haben Ihnen dazu ein paar Energiespartipps zusammengestellt. Auf der Website der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) www.bfee-online.de finden Sie darüber hinaus eine Anbieterliste für Beratungen zu Energieeffizienz und Energieeinsparung.
Umfangreiche Informationen und Tipps zu den Themen Zahlungsschwierigkeiten und Stromsperre finden Sie auch unter www.enviaM.de/zahlung. -
Eine Stromsperre ist die letzte Maßnahme eines Stromversorgers, wenn Kunden Ihre Stromrechnungen auch nach wiederholter Aufforderung nicht begleichen. Sie wird erst nach mindestens zwei Vorankündigungen durchgeführt.
Zeitpunkt und Grund für eine Stromsperre sind genau gesetzlich geregelt. An diese Vorgaben halten wir uns selbstverständlich. Schließlich möchten wir nicht, dass Kunden ohne Strom in einer dunklen Wohnung sitzen müssen.
Das Gleiche gilt übrigens auch für eine Gassperre.
-
Eine Stromsperre wird nicht ohne Grund angekündigt oder umgesetzt. Stromlieferanten sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden vorab mindestens zweimal auf die bevorstehende Unterbrechung der Stromversorgung hinzuweisen. Geregelt ist das unter § 19 der StromGVV.
Schon bei der ersten Mahnung sollten Stromkunden aktiv werden, ihre verpasste Zahlung nachholen oder sich bei enviaM melden.
Die Bedingungen für eine Unterbrechung der Gasversorgung sind in §19 der GasGVV geregelt. Auch eine Gassperre wird nicht grundlos angekündigt oder durchgeführt, sondern erst nach mindestens zweimaliger Vorankündigung. Betroffene Gaskunden sollten frühzeitig Kontakt zu enviaM aufnehmen.
-
Um eine Gassperrung zu vermeiden, sollten Sie ausstehende Zahlungen oder Mahnungen schnellstmöglich begleichen. Bei finanziellen Problemen melden Sie sich bitte frühzeitig bei uns, sodass wir gemeinsam eine Lösung finden können. Dazu zählen zum Beispiel die Anpassung des monatlichen Abschlags, ein individueller Abschlagstermin, Stundung oder Ratenzahlung.
Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten können sich auch an Sozialbehörden oder anerkannte Schuldnerberatungen wie AWO oder Caritas wenden.
Um die finanzielle Belastung etwas abzumildern, lohnt sich in jedem Fall auch eine Reduzierung des Energieverbrauchs. Umfangreiche Tipps dazu gibt es zum Beispiel auf den Internetseiten unseres Kooperationspartners MITGAS und des Bundesministeriums für Wirtschaft.
-
Wenn Sie eine Mahnung oder Sperrankündigung erhalten haben, sollten Sie die ausstehende Zahlung entweder unverzüglich nachholen oder sich bei uns melden. Gemeinsam finden wir eine Lösung. -
Sie sollten eine Mahnung oder Zahlungserinnerung auf keinen Fall ignorieren. Eventuell ist bei der Überweisung etwas schief gelaufen oder man hat die Zahlung in einer hektischen Situation vergessen. Das ist kein Problem, sollte aber schnell behoben werden. Sind die Ursache jedoch finanzielle Schwierigkeiten, sollten Sie aktiv werden und sich umgehend bei uns melden.
-
Sie können den offenen Betrag bis zur tatsächlichen Sperrung per Überweisung oder GIRO-Code begleichen. Sobald Sie die Zahlung durchgeführt haben, informieren Sie enviaM umgehend. Wir empfehlen, zusätzlichen einen Nachweis per E-Mail zu senden.
-
Härtefallregelungen sind Situationen oder Umstände, unter denen eine Unterbrechung der Stromversorgung unverhältnismäßig ist und vor allem eine Gefahr für Leib und Leben entsteht. Liegt beim Kunden eine derartige Situation vor, muss er dies enviaM schriftlich nachweisen, zum Beispiel durch eine ärztliche Bescheinigung. Als Härtefall zählen etwa medizinisch notwendige Geräte, die auf eine Stromversorgung angewiesen sind.