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    Zahlung und Zahlungsschwierigkeiten

    Hilfe & Unterstützung

    Wir versorgen unsere Kunden zuverlässig mit Strom und Erdgas und wünschen uns im Gegenzug eine ebenso zuverlässige Bezahlung. Dennoch ist uns sehr wohl bewusst, dass die noch immer vergleichsweise hohen Preise viele unserer Kunden an die finanzielle Belastungsgrenze bringt. Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten sollten sich deshalb unverzüglich bei uns melden. Nur so können wir gemeinsam eine Lösung finden und eventuelle Folgekosten vermeiden.   

    Ihre Zahlungsmöglichkeiten

    Monatliche Abschlagsbeträge und Jahresrechnungen können Sie bei uns über verschiedene Wege bezahlen: 

    SEPA-Lastschriftsmandat

    Zuverlässig und sicher zahlen Sie, wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat für Ihr Bankkonto erteilen. Das ermöglicht uns, Ihre Zahlung automatisch und immer exakt zu verbuchen. Damit vermeiden Sie zusätzliche Kosten.

    Wenn wir noch keine Bankverbindung von Ihnen haben, dann teilen Sie uns diese bitte in Ihrem persönlichen Kundenbereich „Meine enviaM“ unter dem Menüpunkt „Bankverbindung“ mit.

     

    Überweisung oder Dauerauftrag

    Sie können uns den Rechnungsbetrag auch auf unser Bankkonto überweisen oder bei Ihrer Sparkasse bzw. Bank einen Dauerauftrag für die monatlichen Abschläge  einrichten. Als Verwendungszweck geben Sie bitte stets Ihre Kundennummer an. Nur so können wir Ihre Zahlung auch korrekt zuordnen. 

    Empfänger envia Mitteldeutsche Energie AG
    IBAN:DE36 8707 0000 0118 0314 01
    BIC:DEUTDE8CXXX
    Kreditinstitut:Deutsche Bank AG

     

    Verwendung GIRO-Code auf Rechnung 

    Eine besonders schnelle und fehlerfreie Alternative zur Begleichung Ihrer Jahresrechnung ist die Verwendung des GIRO-Codes. Scannen Sie dazu mit Ihrem Smartphone den QR-Code auf der Rechnung. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Bank oder Sparkasse diesen Service anbietet. 

     

    Sonderzahlung

     

    Sie haben weiterhin die Möglichkeit, zu den regulären Abschlagszahlungen sogenannte Sonderzahlungen vorzunehmen. Natürlich entscheiden Sie selbst, ob Sie Sonderzahlungen tätigen, in welcher Höhe diese ausfallen und wie oft Sie diese leisten möchten. Einmalige Zahlung helfen Ihnen eine hohe Jahresrechnung zu vermeiden. 

     

    Ihre Vorteile: 

    • Betrag und Zeitpunkt flexibel
    • Einzahlung beliebig oft möglich
    • Schaffung eines finanziellen Polsters
    • Schutz vor einer einmalig hohen Nachzahlung bei der Jahresrechnung

     

     

    So funktioniert es:

    Bitte nutzen Sie für die Sonderzahlung den Zahlweg "Überweisung"

     

    Empfänger envia Mitteldeutsche Energie AG
    IBAN:DE36 8707 0000 0118 0314 01
    BIC:DEUTBE8CXXX
    Kreditinstitut:Deutsche Bank AG
    Verwendungszweck:

    Sonderzahlung 2025 + Ihre Vertragskontonummer

    (z.B. Sonderzahlung 2025 21500000001)

     

    Bitte beachten Sie, dass die Sonderzahlung als separates Guthaben am Ende der Jahresrechnung bzw. Schlussrechnung gutgeschrieben und verrechnet wird. Anstehende Abschläge oder sonstige Forderungen werden nicht mit der Sonderzahlung ausgeglichen. 

    Die Sonderzahlung ist ein freiwilliges Angebot für unsere Kunden. Sie sind nicht verpflichtet, dieses anzunehmen und zusätzliche Zahlungen zu Ihren Abschlägen zu leisten.

     

     

    Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten

    Bitte beachten Sie: 
    Gehen Zahlungen nicht pünktlich bei uns ein, versenden wir als erstes eine kostenfreie Zahlungserinnerung, danach folgen kostenpflichtige Mahnungen.

    Viele Kunden machen sich Sorgen, in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten und ihre monatlichen Abschläge für Energie oder ihre Stromrechnung bzw. Erdgasrechnung nicht mehr bezahlen zu können. Wenn Sie feststellen, dass Sie in Zahlungsschwierigkeiten kommen, kontaktieren Sie uns bitte sofort. Nur dann können wir gemeinsam eine Lösung finden. 

    In Bezug auf die Jahresrechnung ist es sinnvoll, rechtzeitig vorsorgen:  

    • ALG II- oder Sozialhilfeempfänger können die monatlichen Abschläge direkt vom Leistungsträger überweisen lassen.
    • Wer es finanziell einrichten kann, sollte regelmäßig Beträge für die Strom- oder Erdgasrechnung beiseitelegen. Wenn Sie den Betrag dann doch nicht benötigen, können Sie ihn anderweitig verwenden.
    • Sie haben Familienzuwachs bekommen, jemand ist ausgezogen oder Sie gehen besonders sparsam mit Strom und Erdgas um? Dann prüfen Sie von Zeit zu Zeit, ob ihr monatlicher Abschlag noch zu Ihrem Verbrauch passt.
    • Lesen Sie Ihren Zählerstand regelmäßig ab. Steigt der Verbrauch unerwartet, gehen Sie auf Ursachensuche. Mit unseren einfach umzusetzenden Energiespartipps für den Alltag können Sie Ihren Energieverbrauch unkompliziert senken. 

    Bei Zahlungsschwierigkeiten bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten:

    Senkung der monatlichen Abschläge: So können Sie vorübergehend Ihre finanzielle Belastung verringern. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie dann bei der Jahresrechnung mit einer höheren Nachzahlung rechnen müssen. 

    Einmaliger Zahlungsaufschub: Sie haben unerwartete Ausgaben und können daher einmal nicht Ihren Abschlag zahlen? Unter bestimmten Voraussetzungen können wir Ihnen einmalig einen Zahlungsaufschub gewähren.

    Ratenzahlung: Sie haben mit Ihrer Jahresrechnung eine Nachzahlung erhalten, die Sie finanziell überlastet? Wir können gemeinsam einen für Sie passenden Ratenzahlungsplan erstellen.

    Icon_Kundenservice_schwarz

    Rufen Sie uns an.

    Gemeinsam ermitteln wir den ausstehenden Betrag und finden eine Lösung.

    Kostenfreie Servicenummer:

    0800 2 040506

    Montag - Freitag     8.00 - 17.00 Uhr

    Nützliche Weblinks bei Zahlungsschwierigkeiten

    Sozialbehörden oder anerkannte Schuldnerberatungsstellen wie Caritas oder Arbeiterwohlfahrt bieten Betroffenen Unterstützung und Beratung bei finanziellen Schwierigkeiten.

    Sozialbehörden: Einige Sozialbehörden gewähren finanzielle Zuschüsse, Darlehen oder übernehmen die Energiekosten. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit bzw. Jobcenter, Sozialamt usw.). 

    AWO, Caritas und Schuldenhelpline: Die Arbeiterwohlfahrt und die Caritas bieten Unterstützung bei der Bewältigung unterschiedlichster Lebenssituationen. Ehrenamtliche sowie staatlich anerkannte Experten beraten anonym online oder bundesweit an Beratungsstellen vor Ort. Eine kostenlose Telefon- und Online-Schuldenberatung bietet die Schuldenhelpline der Arbeiterwohlfahrt Köln.

    Energieberatung: Sie möchten sich umfassend zu Energieeffizienz und Energieeinsparung beraten lassen? Eine Anbieterliste finden Sie bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE).

    Was tun bei drohender Strom- oder Gassperre?

    Wir können Strom- und Gassperrungen nicht aussetzen. Wir sind davon überzeugt, dass dies die Zahlungsschwierigkeiten nicht lösen, sondern offene Forderungen sogar noch weiter anwachsen lassen würde. Es ist daher wichtig, dass Sie Abschläge für Strom und Erdgas regelmäßig und zuverlässig begleichen. 

    Wenn Sie nach Erhalt unserer Mahnungen weiterhin nicht zahlen, kann es unter Umständen auch zu einer Sperrung Ihres Strom- oder Gaszählers kommen. In diesem Fall kommen weitere Kosten auf Sie zu: 

    Strom:

    mindestens 50 Euro
    für die Sperrung

    und
    mindestens 69 Euro
    für den Wiederanschluss

    Erdgas:

    mindestens 30 Euro
    für die Sperrung

    und
    mindestens 109 Euro
    für den Wiederanschluss

    Für erfolglose Sperrversuche können zusätzlich weitere Kosten anfallen. Es kann auch passieren, dass wir den Vertrag mit Ihnen kündigen müssen.

    Um eine Strom- oder Gassperre mit Folgekosten zu verhindern, müssen sich Kunden mit ankündigenden Zahlungsschwierigkeiten umgehend bei uns melden. Nur so haben wir die Möglichkeit, gemeinsam eine Lösung zu finden. Darüber hinaus bieten Ämter, Sozialbehörden und öffentliche Einrichtungen Betroffenen Unterstützung und Beratung an. Informationen dazu finden Sie weiter oben auf dieser Seite unter dem Kapitel Zahlungsschwierigkeiten. 

    Rechtlicher Hinweis nach §19 Abs. 5 StromGVV bzw. §19 Abs. 5 GasGVV: Zur Abwendung einer Unterbrechung der Versorgung bei Zahlungsschwierigkeiten finden Kunden hier ein Muster einer Abwendungsvereinbarung.

    FAQ zum Thema Strom- und Gassperre



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