Allgemeine Informationen zu enviaM Stromverträgen

Preisänderungen

Änderungen der Preise werden erst nach Unterrichtung des Kunden wirksam, die spätestens zwei Wochen, bei Haushaltskunden spätestens einen Monat, vor Eintritt der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.


Leistungen und Wartungsdienste

enviaM liefert den gesamten Bedarf an elektrischer Energie für Ihren Eigenverbrauch außerhalb der Grundversorgung. Wartungsdienste werden nicht angeboten. Sofern der Kunde keinen separaten Messstellenvertrag abgeschlossen hat, umfasst die Stromlieferung auch den Messstellenbetrieb.


Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit bzw. zum jeweiligen Ende der Vertragsverlängerung gekündigt werden. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können nach Ablauf der Erstlaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

 

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt jährlich spätestens sechs Wochen nach der Verbrauchsermittlung.

 

Zahlungsweise

Während des Abrechnungszeitraumes leistet der Kunde in von enviaM bestimmten, in der Regel gleichen Abständen Abschlagszahlungen. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Kunden die Überweisung oder das Lastschriftverfahren zur Verfügung.

 

Lieferantenwechsel

Der Lieferantenwechsel erfolgt unentgeltlich und zügig.

 

Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen

Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses oder einer Störung des Messstellenbetriebes handelt, enviaM von der Leistungspflicht befreit; enviaM haftet in diesen Fällen nicht. Dies gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen von enviaM beruht. enviaM wird dem Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber oder den Messstellenbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie enviaM bekannt sind oder von enviaM in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.

Etwaige Ansprüche wegen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses oder einer Störung des Messstellenbetriebes kann der Kunde gegen den Netzbetreiber oder den Messstellenbetreiber geltend machen. Die Kontaktdaten des Netzbetreibers oder des Messstellenbetreibers teilt enviaM dem Kunden auf Anfrage gern mit.

 

Informationen/Kundendienst/Kundenbeschwerden

Auskünfte zu den vertraglichen Regelungen sowie den geltenden Preisen und aktuellen Angeboten sind telefonisch unter der angegebenen Servicenummer, in einem unserer Energieläden oder unter www.enviaM.de erhältlich. Sollten Sie Beanstandungen oder Kritik an unseren Leistungen haben, sind wir gern für Sie da. Wenden Sie sich dazu bitte an:

envia Mitteldeutsche Energie AG
Postfach 156052, 03060 Cottbus

Für Gewerbe- und Landwirtschaftskunden:
Telefon: 0800 0 522222
Kontakt: www.enviaM.de/Geschaeftskunden/Anfrage

 

Hinweise zu Energiedienstleistungen und –effizienzmaßnahmen

Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de. Informationen zu solchen Angeboten, Endkunden-Vergleichsprofilen und gegebenenfalls technische Spezifikationen von energiebetriebenen Geräten sowie Kontaktmöglichkeiten zu Einrichtungen, die ebenfalls Angaben über solche Angebote bereitstellen, erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.enviaM.de. Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internet unter www.enviaM.de oder telefonisch unter der Geschäftskundenhotline 0800 0 522222.