Verbrauchspreise für Strom, Erdgas und Wärmestrom sinken

Fakten, Hintergründe, Fragen & Antworten

zuletzt aktualisiert am 19.11.2024, 10:49 Uhr 

enviaM senkt zum 1. Januar 2025 die Verbrauchpreise für Strom, Erdgas und Wärmestrom für Privat- und Gewerbekunden im eigenen Grundversorgungsgebiet. Dies betrifft die Grundversorgung und daran angelehnte Sonderverträge. Wir geben damit unsere gesunkenen Beschaffungskosten sowie sinkende Netzentgelte an unsere Kunden weiter. 

Alle betroffenen privaten und gewerblichen Kunden informieren wir schriftlich im November. 

Patrick-Kather

 

„Wir haben gute Nachrichten für unsere Kunden: Rückläufige Beschaffungskosten für Strom und Erdgas an den Handelsmärkten sowie sinkende Stromnetzentgelte geben wir direkt weiter. Die spürbaren Preissenkungen für Strom-, Gas- und Wärmeprodukte helfen, Haushalte und Gewerbetreibende zu entlasten."

Patrick Kather, enviaM-Vertriebsvorstand im Rahmen des Pressegesprächs am 6.11.2024

Neue Verbrauchspreise für Haushaltsstrom

Verbrauchspreise für Strom sinken auf 37,91 Cent/kWh**

Die Verbraucherpreise für Privatkunden in der Grundversorgung für Strom sinken um 5,60 Cent/kWh** auf 37,91 Cent/kWh. Der Grundpreis bleibt unverändert.

Beispiel Grundversorgung Strom für Haushaltskunden: 

 bis 31.12.2024seit 1.1.2025Differenz
Verbrauchspreis pro kWh**43,51 Cent37,91 Cent- 5,60 Cent
Grundpreis pro Jahr**145,05 Euro145,05 Euro 0 Cent

Detaillierte Informationen zu den neuen Preisen finden Sie auf unserer Seite zur Grundversorgung Strom für Privatkunden.

Die neuen Preise gelten für rund 650.000 Stromkunden im Netzgebiet von MITNETZ STROM in Teilen der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg.

Für Stromkunden außerhalb des Netzgebietes von MITNETZ STROM können sich die Verbrauchspreise je nach Region und vertraglicher Bindung individuell verändern.

Die jährlichen Kosten für einen enviaM-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von beispielsweise 2.000 kWh* im Netzgebiet von MITNETZ STROM beträgt mit der Preissenkung statt 1.015 Euro** künftig 903 Euro**. Das entspricht einer Senkung um rund elf Prozent.

 

*Durchschnittsverbrauch eines enviaM-Privatkunden
**brutto

So setzt sich der Strompreis ab 1. Januar 2025 zusammen

Für einen enviaM-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 2.000 Kilowattstunden* im Netzgebiet von MITNETZ Strom setzt sich der Strompreis ab 1. Januar 2025 wie folgt zusammen:

  • Steuern, Abgaben, Umlagen: 29,4 Prozent
  • Netzentgelte, Messstellenbetrieb und Messung: 26,6 Prozent
  • Beschaffungs- und Vertriebskosten: 44,0 Prozent

Der für den Stromvertrieb beeinflussbare Teil des Strompreises liegt damit bei 44 Prozent des Endkundenpreises.

Was sich unter den einzelnen Preisbestandteilen verbirgt, haben wir Ihnen separat zusammengestellt. 

 

*Durchschnittsverbrauch eines enviaM-Privatkunden

Grafik Zusammensetzung Strompreis ab 1.1.2025

Hintergrundwissen - So entwickeln sich die Bestandteile des Strompreises

grüner Pfeil nach unten

Kosten für Beschaffung und Vertrieb sinken je nach Vertragsbeginn

Mess- und Netzentgelte steigen je nach Region, jeweiligem Netzbetreiber und Vertragsbeginn in unterschiedlicher Höhe

grüner Pfeil nach unten

Ein Teil der staatlichen Abgaben und Umlagen sinkt gegenüber der letzten Preisanpassung zum 1.7.2023

KWK-Umlage von 0,36 Cent/kWh auf 0,28 Cent/kWh***

Stromsteuer (2,05 Cent/kWh***) und Mehrwertsteuer (19%***) bleiben unverändert

Ein Teil der staatlichen Abgaben und Umlagen steigt gegenüber der letzten Preisanpassung zum 1.1.2024

StromNEV-Umlage von 0,42 Cent/kWh auf 1,56 Cent/kWh***
Offshore-Netzumlage 
von 0,59 Cent auf 0,82 Cent/kWh***

 

***Angaben in netto, gerundet.

Neue Verbrauchspreise für Wärmepumpenstrom und Wärmespeicherstrom

Verbrauchspreise für Wärmepumpenstrom sinken auf 29,57 Cent/kWh

Die Verbrauchspreise für Wärmepumpenstrom sinken um 3,53 Cent auf 29,57 Cent je kWh**. Die Grundpreise ändern sich nicht.

Beispiel Wärmepumpenstrom für Haushaltskunden: 

 bis 31.12.2024seit 1.1.2025Differenz
Verbrauchspreis pro kWh**33,10 Cent29,57 Cent- 3,53 Cent
Grundpreis pro Jahr**163,04 Euro163,04 Euro 0 Cent

Für einen Wärmepumpenkunden mit einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh* beträgt die Jahresrechnung nach der Preissenkung rund 1.937 Euro** statt bisher 2.149 Euro**. Das entspricht einer Senkung um rund zehn Prozent.

 

*Durchschnittsverbrauch eines enviaM-Privatkunden im Wärmepumpentarif im Netzgebiet von MITNETZ STROM
**brutto

Verbrauchspreise für Wärmespeicherstrom sinken auf 37,11 Cent/kWh

Die Verbrauchspreise für Wärmespeicherstrom senkt enviaM um 2,99 Cent je kWh. Im Hochtarif koset die Kilowattstunde damit künftig 37,11 Cent** und im Niedrigtarif 28,93 Cent **. Die Grundpreise ändern sich nicht.

Beispiel Wärmespeicherstrom für Haushaltskunden: 

 bis 31.12.2024seit 1.1.2025Differenz
Verbrauchspreis pro kWh** (Hochtarif)40,10 Cent37,11 Cent-2,99 Cent
Verbrauchspreis pro kWh** (Schwachlast)31,91 Cent 28,93 Cent-2,99 Cent
Grundpreis pro Jahr**163,04 Euro163,04 Euro0 Cent

Für einen Wärmespeicherkunden mit einem Jahresverbrauch von 7.600 kWh* beträgt die Jahresrechnung nach der Preissenkung rund 2.984 Euro** statt bisher 3.211 Euro**. Das entspricht einer Senkung um rund neun Prozent.

 

*Durchschnittsverbrauch eines enviaM-Privatkunden im Wärmespeichertarif im Netzgebiet von MITNETZ STROM
**brutto

Details zu den neuen Wärmestrompreisen finden Sie auf unseren Seiten zur Grundversorgung Strom für Privatkunden und Grundversorgung Strom für Geschäftskunden


Die neuen Preise gelten für rund 70.000 Wärmestromkunden im Netzgebiet von MITNETZ STROM in Teilen der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg.

Für Wärmestromkunden außerhalb des Netzgebietes von MITNETZ STROM können sich die Verbrauchspreise je nach Region und vertraglicher Bindung individuell verändern.

So setzt sich der Wärmestrompreis ab 1. Januar 2025 zusammen

Für einen enviaM-Kunden in der Grundversorgung für Wärmepumpen mit einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden* im Netzgebiet von MITNETZ Strom setzt sich der Strompreis ab 1. Januar 2025 wie folgt zusammen:

  • Steuern, Abgaben, Umlagen: 30,9 Prozent
  • Netzentgelte, Messstellenbetrieb und Messung: 7,5 Prozent
  • Beschaffungs- und Vertriebskosten: 61,6 Prozent

Was sich unter den einzelnen Preisbestandteilen verbirgt, haben wir Ihnen separat zusammengestellt. 

 

*Durchschnittsverbrauch eines enviaM-Wärmepumpenkunden

Hintergrundwissen - So entwickeln sich die Bestandteile des Wärmestrompreises

grüner Pfeil nach unten

Kosten für Beschaffung und Vertrieb sinken je nach Vertragsbeginn

Mess- und Netzentgelte steigen je nach Region, jeweiligem Netzbetreiber und Vertragsbeginn in unterschiedlicher Höhe

Staatliche Abgaben und Umlagen steigen gegenüber der letzten Preisanpassung zum 1.1.2024

StromNEV-Umlage von 0,40 Cent/kWh auf 1,56 Cent/kWh***
Offshore-Netzumlage 
von 0,66 Cent auf 0,82 Cent/kWh***

KWKG-Umlage (0,28 Cent/kWh**), Stromsteuer (2,05 Cent/kWh***) und Mehrwertsteuer (19%***) bleiben unverändert

***Angaben in netto, gerundet.

Neue Verbrauchspreise für Erdgas

Verbrauchspreise für Erdgas sinken auf 14,14 Cent/kWh**

Die Verbraucherpreise für Privat- und Gewerbekunden in der Grundversorgung für Erdgas sinken um 2,63 Cent/kWh** auf 14,14 Cent/kWh. Der Grundpreis bleibt unverändert.

Beispiel Grundversorgung Erdgas für Haushaltskunden: 

 bis 31.12.2024seit 1.1.2025Differenz
Verbrauchspreis pro kWh**16,77 Cent14,14 Cent-2,63 Cent
Grundpreis pro Jahr80,33 Euro80,33 Euro 0 Cent

Detaillierte Informationen zu den neuen Preisen finden Sie auf unseren Seiten zur Grundversorgung Erdgas für Privatkunden und Grundversorgung Erdgas für Geschäftskunden.

Die jährlichen Kosten für einen enviaM-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von beispielsweise 18.000 kWh* im Netzgebiet von MITNETZ Gas beträgt mit der Preissenkung statt 3.098 Euro** künftig 2.625 Euro**. Das entspricht einer Senkung um rund 15 Prozent.

 

*Durchschnittsverbrauch eines enviaM-Privatkunden
**brutto

So setzt sich der Erdgaspreis ab 1. Januar 2025 zusammen

So setzt sich der Erdgaspreis ab 1. Januar 2025 zusammen

Für einen enviaM-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 18.000 Kilowattstunden* im Netzgebiet von MITNETZ GAS setzt sich der Erdgaspreis ab 1. Januar 2025 wie folgt zusammen:

  • Steuern, Abgaben, Umlagen: 28,5 Prozent
  • Netzentgelte, Messstellenbetrieb und Messung: 23,6 Prozent
  • Beschaffungs- und Vertriebskosten: 47,9 Prozent

Der für den Gasvertrieb beeinflussbare Teil des Erdgaspreises liegt damit bei rund 48 Prozent des Endkundenpreises.

Details zu den einzelnen Preisbestandteilen haben wir Ihnen separat zusammengestellt. 

 

*Durchschnittsverbrauch eines enviaM-Privatkunden

Hintergrundwissen - So entwickeln sich die Bestandteile des Gaspreises

grüner Pfeil nach unten roter Pfeil nach oben

Kosten für Beschaffung und Vertrieb sinken oder steigen je nach Vertragsbeginn

grüner Pfeil nach unten roter Pfeil nach oben

Mess- und Netzentgelte sinken oder steigen je nach Vertragsbeginn

Staatliche Abgaben und Umlagen steigen gegenüber der letzten Preisanpassung zum 1. Januar 2024

Gasspeicherumlage von 0,15 Cent/kWh auf 0,29 Cent/kWh***
CO2-Preis
von 0,64 Cent auf 1,00 Cent/kWh***

Bilanzierungsumlage (0 Cent), Erdgassteuer (0,55 Cent/kWh) und Mehrwertsteuer (19%) bleiben unverändert

***Angaben in netto, gerundet.

Informationen und Links für unsere Gewerbekunden

Verbrauchspreise für Gewerbestrom sinken auf 35,77 Cent/kWh**

Die Verbraucherpreise für Gewerbekunden in der Grundversorgung für Strom sinken um 7,91 Cent/kWh** auf 35,77 Cent/kWh. Der Grundpreis bleibt unverändert.

Beispiel Grundversorgung Strom für Haushaltskunden: 

 bis 31.12.2024seit 1.1.2025Differenz
Verbrauchspreis pro kWh**43,68 Cent35,77 Cent- 7,91 Cent
Grundpreis pro Jahr**210,68 Euro210,68 Euro 0 Cent

Detaillierte Informationen zu den neuen Preisen finden Sie auf unserer Seite zur Grundversorgung Strom für Geschäftskunden.

Die neuen Preise gelten für Stromkunden im Netzgebiet von MITNETZ STROM in Teilen der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg.

Für Stromkunden außerhalb des Netzgebietes von MITNETZ STROM können sich die Verbrauchspreise je nach Region und vertraglicher Bindung individuell verändern.

Bei einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh* betragen die Stromkosten eines enviaM-Gewerbekunden in der Strom-Grundversorgung nach der Preissenkung 2.357 Euro** statt 2.832 Euro**. Das bedeutet eine Entlastung bei der Jahresrechnung um rund 17 Prozent.

*Durchschnittsverbrauch eines enviaM-Gewerbekunden
**brutto


Fragen & Antworten zur Preisanpassung

  • Wird mein Abschlag mit der Preissenkung angepasst?

    Nein, wir passen Ihren Abschlag nicht automatisch im Zuge der Preissenkung an. Se können Ihren Abschlag selbst online unter enviaM.de/abschlag anpassen. 

    Bitte achten Sie jedoch darauf, den Abschlag nicht zu niedrig zu wählen. Er sollte sich an ihrem jeweiligen Strom- bzw. Erdgasverbrauch orientieren, um hohe Nachzahlungen bei der Jahresrehcnung zu vermeiden. 

     

  • Muss ich meinen Zählerstand zum 1. Januar 2025 melden?

    Nein, Sie müssen uns Ihren Zählerstand zum Jahresende nicht melden. Wir errechnen ihn auf Grundlage der nächsten planmäßigen Ablesung. Wenn Sie möchten, können Sie uns Ihren Zählerstand zum 1. Januar 2025 online unter enviaM.de/zählerstand mitteilen. 

     

  • Wieso habe ich eine Preiserhöhung bekommen?

    Die allgemeine Preissenkung bezieht sich auf die Grundversorgung und alle daran angelehnten Sonderprodukte im enviaM Grundversorgungsgebiet bzw. im Netzgebiet von MITNETZ STROM oder MITNETZ GAS.

    Bei Kunden mit Preisgarantieprodukten  kann die Höhe der Preisanpassung variieren oder sogar eine Preiserhöhung bedeuten. Dies hängt von der jeweiligen Vertragslaufzeit und der letzten Preisanpassung ab. Bei Verträgen mit einer 2-jährige Preisgarantie aus dem Jahr 2023 kann die aktuelle Senkung der Beschaffungskosten die tatsächliche Steigerung der Netzentgelte nicht ausgleichen.

     

  • Warum sinken die Verbrauchspreise für Strom nicht deutlicher?

    Die Preise an den Energiemärkten sind im vergangenen Jahr zwar wieder gesunken, schwanken aber trotzdem weiter stark. Das durchschnittliche Preisniveau liegt immer knapp doppelt so hoch wie vor der Energiekrise. Dies hat Einfluss auf unsere Beschaffungskosten.

    Als Grundversorger haben wir eine besondere Verantwortung für die Menschen in unseren Region und haben uns dazu verpflichtet, jederzeit eine zuverlässige Stromversorgung sicher zustellen. Daher beschaffen wir unseren Strom nicht kurzfristig, sondern bis zu 24 Monate im Voraus. Dies schützt unsere Kunden vor kurzfristigen Preissprüngen, die so sehr viel besser abgefedert werden können.  Das bedeutet aber auch, dass die Beschaffungskosten nun ebenfalls zeitverzögert sinken. Denn auch im extrem hochpreisigen Jahr 2022 mussten wir Strommengen einkaufen.

    In der Hochpreisphase profitierten unsere Kunden von dieser Einkaufspolitik. Unsere Strompreise lagen unter dem aktuellen Preisniveau am Markt. Dies zeigt, wie richtig und wichtig eine langfristige Beschaffungsstrategie in Krisenzeiten ist. Auch bei derzeit sinkenden Spotmarktpreisen halten wir an der langfristigen Beschaffung fest. Spotmarktpreise, die heute sinken, können sehr kurzfristig ins Gegenteil umschlagen. Der Beginn der Energiekrise hat gezeigt, dass Versorger, die auf kurzfristige Beschaffungsmodelle setzen, bei wieder steigenden Preisen in Schwierigkeiten geraten können. 

     

  • Wie werden sich die Strompreise weiterentwickeln?

    Wie sich die Strompreise im Laufe des Jahres 2025 weiterentwickeln, können wir aktuell nicht sagen. Wir informieren rechtzeitig, wenn wir weitere Preisanpassungen vornehmen.

    Bei Privat- und Gewerbekunden mit Sonderverträgen mit auslaufender Preisgarantie prüfen wir, wie sich die Preisbestandteile seit dem Zeitpunkt des Vertragsbeginns entwickelt haben. Bei Abweichungen der aktuellen Kosten von den Kosten zu Vertragsbeginn (bzw. zum letztmaligen Verlängerungszeitpunkt) kann es bei der Vertragsverlängerung zu Anpassungen der Verbrauchspreise kommen.

     

  • Warum ist enviaM teurer als andere Versorger?

    Wir setzen als regionale Energiedienstleister im Sinne der Versorgungssicherheit unserer Kunden auf eine langfristige Energiebeschaffung. Das heißt, wir haben die benötigten Mengen an Strom und Erdgas für das Lieferjahr 2025 in Tranchen mehrere Jahre im Voraus eingekauft. Das sichert einerseits die benötigten Strom- und Gasmengen und schützt andererseits vor den starken Schwankungen am tagesaktuellen Spotmarkt. Denn gerade die Energiekrise hat gezeigt, dass sich der Spotmarkt ebenso schnell wieder nach oben bewegen kann.

    Kurzfristigen Preiseffekte am tagesaktuellen Beschaffungsmarkt spielen für uns daher nur eine untergeordnete Rolle. Durch unsere langfristige Beschaffungsstrategie wirken sich Preisänderungen erst zeitverzögert auf den Endkundenpreis aus. Das gilt für Senkungen genauso wie für Erhöhungen der Großhandelspreise. Dies führt langfristig zu einer „Glättung“ des Preisniveaus und einer besseren Planbarkeit für unsere Kunden.

    Versorger, die nur auf den tagesaktuellen Marktpreis setzen, sind bei sinkenden Marktpreisen zunächst im Vorteil. Deren Kunden werden aber bei Schwankungen am Spotmarkt teils mit extremen Preisausschlägen konfrontiert.

     

Hinweise für Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten

  • Was rät enviaM Kunden, die ihre Energiekosten nicht zahlen können?

    Kunden sollten sich bei Zahlungsschwierigkeiten unverzüglich an uns wenden, damit wir zusammen eine Lösung zu finden. Ein individueller Abschlagstermin, Stundung oder Ratenzahlung bei Abschlag und Jahresrechnung können helfen, die finanzielle Situation der Kunden zu entspannen.

    Auch einige Sozialbehörden gewähren eventuell finanzielle Zuschüsse oder übernahmen Energiekosten ganz oder teilweise. Betroffene Kunden sollten sich dazu bei der für sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.) informieren.

    Unsere Kunden können neben den Abschlägen freiwillige Sonderzahlungen (z. B. staatliche Energiepausschale) vornehmen. Diese Einmal-Zahlung kann eine hohe Jahresrechnung vermeiden.

    Unter www.enviaM.de/zahlung haben wir Ihnen umfangreiche Informationen und Tipps zum Thema Zahlungsschwierigkeiten zusammengestellt.

    Wertvolle Tipps bei Zahlungsschwierigkeiten geben auch die Verbraucherzentralen.



  • Setzen Sie Strom- oder Gassperrungen unter bestimmten Umständen aus?

    Nein, wir setzen Strom- oder Gassperrungen nicht aus. Wir möchten jedoch nach Möglichkeit vermeiden, dass es überhaupt erst dazu kommen muss. Kunden, die befürchten, ihre monatlichen Abschläge oder Nachzahlungen im Rahmen der Jahresrechnung nicht zahlen zu können, sollten sich schnellstmöglich bei uns melden. Gemeinsam lässt sich in den meisten Fällen eine individuelle Lösung finden. Diese reichen von der Vereinbarung eines individuellen Abschlagstermins bis hin zur Stundung oder Ratenzahlung. 

    Auch einzelne Sozialbehörden übernehmen unter Umständen die Kosten oder geben finanzielle Zuschüsse. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Behörde (z.B. Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).

    Auch die Bundesnetzagentur hat hilfreiche Tipps zusammengestellt.

    Umfangreiche Informationen zu den Themen Zahlungsschwierigkeiten, Stromsperrung und Gassperrung finden Sie auch unter www.enviaM.de/zahlung.

  • An wen kann ich mich wegen Zuschüssen zur Begleichung meiner Stromrechnung oder Gasrechnung wenden?

    Einige Sozialbehörden gewähren finanzielle Zuschüsse oder übernehmen die Energiekosten. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit bzw. Jobcenter, Sozialamt oder Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.). Eine Übersicht wichtiger Anlaufstellen sowie weitere Informationen zum Thema Zahlungsschwierigkeiten finden Sie unter www.enviaM.de/zahlung

    Wertvolle Tipps bei Zahlungsschwierigkeiten geben auch die Verbraucherzentralen. Sie bieten meist kostenfreie Beratungen an und können Auskunft darüber geben, welche Behörde im jeweiligen Fall der richtige Ansprechpartner ist.



Weitere Informationen zum Thema Zahlung und Zahlungsschwierigkeiten finden Sie auch auf unserer Themenseite.

Nützliche Links und Informationen

Informieren Sie sich zu den Konditionen unserer Grundversorgung für Strom und Erdgas oder nutzen Sie unserer Shortcuts für Zahlstand und Abschlag.