Informationen zur Strompreisbremse 2023
Was Geschäftskunden zur finanziellen Entlastung wissen sollten
zuletzt aktualisiert am 5.1.2024, 14:42 Uhr
Um Stromkunden in Deutschland bei den damals hohen Energiekosten zu entlasten, hatte die Bundesregierung Ende 2022 das Gesetz zur Strompreisbremse erlassen. Zum 31. Dezember 2023 ist die Strompreisbremse nun ausgelaufen. Seit 1. Januar zahlen alle Stromkunden damit wieder ihren vollen vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis.
Wir haben Ihnen auf dieser Sonderseite rückblickend alle wichtigen Informationen zur Strompreisebremse 2023 noch einmal zusammengestellt.
Die Strompreisbremse galt vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023, rückwirkend ab Januar 2023. Wie hoch diese ausfiel und für welchen Anteil des Stromverbrauchs sie angewendet wurde, hing maßgeblich von der Höhe des prognostizierten Jahresverbrauchs ab.
Strompreisbremse für Jahresverbräuche bis 30.000 kWh
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Die Preisbremse griff nur, wenn Ihr vertraglicher Verbrauchspreis über den 40 Cent pro Kilowattstunde lag. Lag Ihr aktueller Verbrauchspreis darunter, haben Sie selbstverständlich Ihre günstigeren vertraglichen Konditionen bezahlt. In dem Fall haben Sie auch keinen angepassten Abschlagsplan von uns erhalten.
So wurde die Strompreisbremse berechnet
Die Strompreisbremse galt für ein Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauches*. Für dieses Grundkontingent haben Sie 40 Cent je Kilowattstunde (brutto) gezahlt und erhielten die Differenz zum vertraglichen Verbrauchspreis vom Staat erstattet. Für den darüber hinausgehenden, tatsächlichen Stromverbrauch haben Sie Ihren vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis in voller Höhe bezahlt.
- Auf Grundlage Ihrer (2023) aktuellen Verbrauchsprognose* - in der Regel war das der Vorjahresverbrauch, bei RLM-Kunden der Jahresverbrauch 2021 - haben wir Ihr 80-Prozent-Grundkontingent berechnet.
- Von Ihrem vertraglichen Verbrauchspreis haben wir die 40 Cent Preisbremse abgezogen und so Ihren individuellen Preisrabatt ermittelt.
- Dieser Preisrabatt wurde mit Ihrem Grundkontingent multipliziert.
- Es ergab sich Ihr jährlicher Entlastungsbetrag, den wir auch so auf der nächsten Jahresrechnung ausgewiesen haben bzw. ausweisen werden.
- Um Ihre monatliche Entlastung zu ermitteln, haben wir den jährlichen Entlastungsbetrag durch 12 Monate geteilt.
- Durch Abzug der anteiligen monatlichen Entlastung von Ihren bisherigen monatlichen Abschlägen ergab sich der neue reduzierte Abschlagsbetrag. So haben Sie sofort mit Inkrafttreten der Strompreisbremse von der Entlastung profitiert.
Bei RLM-Kunden haben wir den anteiligen Entlastungsbetrag auf der monatlichen Rechnung gut geschrieben.
Geschäftskunden mussten sich also um nichts kümmern. Auch Sie haben den Entlastungsbetrag aus der Strompreisbremse automatisch erhalten.
*bzw. Jahresverbrauch 2021 bei RLM-Kunden < 30.000 kWh Strom
Gut zu wissen:
Wichtige Fragen & Antworten zur Strompreisbremse
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Wann ist die Preisbremse für Strom geendet?
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Die Preisbremsen haben geendet. Was ändert sich dadurch für mich?
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Welcher Referenzpreis galt für zeitvariable Tarife?
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Hat sich durch den gesonderten Referenzpreis für zeitvariable Tarife auch der Entlastungsbetrag geändert?
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Was ist, wenn mein Jahresverbrauch 2021 nicht repräsentativ für 2023 war?
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Wer konnte die zusätzliche Entlastung bei atypischen Verbräuchen im Referenzjahr 2021 beantragen?
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Warum habe ich nicht den kompletten Entlastungsbetrag laut Jahresrechnung erhalten?
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Was war, wenn mein aktueller Verbrauchspreis unter 40 Cent je Kilowattstunde lag?
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Wie hoch war mein Entlastungsbetrag?
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Was passierte, wenn ich weniger verbraucht habe als prognostiziert?
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Was passiert, wenn ich mehr verbrauche als prognostiziert?
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Konnte ich die Jahresverbrauchsprognose beeinflussen?
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Was hat die Strompreisbremse für meinen Abschlag bedeutet ?
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Haben auch Kunden, die im Januar oder Februar 2023 bei enviaM gekündigt haben, trotzdem ihre Entlastung von enviaM erhalten?
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Was passierte, wenn sich bei einem Umzug die Zeiträume überschnitten haben?
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Galt die Strompreisbremse auch für Wärmepumpenstrom oder Wärmespeicherstrom?
Strompreisbremse für Jahresverbräuche über 30.000 kWh
Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden Strom haben ebenfalls von der Strompreisbremse profitiert. Für diese Kunden betrug das Grundkontingent 70 Prozent Ihres Jahresverbrauchs von 2021. Hierfür zahlte der Kunde 13 Cent je Kilowattstunde netto, also ohne Netz- und Messstellenentgelten sowie staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich Mehrwertsteuer. Für den darüber liegenden Verbrauch galt der volle vertraglich vereinbarte Verbrauchspreis.
Aktuelle Informationen zum Strommarkt
Die aktuellen Entwicklungen auf dem internationalen Erdgasmarkt und der Ukraine-Krieg beeinflussen direkt auch den Strommarkt. Was unsere Kunden jetzt bezüglich der weiteren Strompreisentwicklung und der Versorgung mit Strom wissen sollten, haben wir Ihnen auf einer umfangreichen Info-Seite zusammengestellt. Hier finden Sie auch Tipps, was Sie selbst tun können.
Informationen für Erdgaskunden von enviaM
Sie beziehen Erdgas von enviaM? Auf unserer Seite zur Gaspreisbremse finden Sie auch noch einmal alle wichtigen Informationen zum Entlastungspaket Gas zusammengefasst.
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