Bestandteile des Erdgaspreises ab 1. Januar 2025

Der Erdgaspreis besteht weitgehend aus drei Kostenblöcken:

  • Beschaffung und Vertrieb
  • Steuern, Abgaben und Umlagen
  • Mess- und Netzentgelte

 

Gaspreisbestandteile bei Privatkunden von enviaM in der Grundversorgung mit einem Verbrauch von 18.000 Kilowattstunden im Jahr:
(Stand: 1. Januar 2025)

So setzt sich der Erdgaspreis ab 1. Januar 2025 zusammen

47,9 %

Den größten Anteil des Erdgaspreises für Haushaltskunden machen weiterhin die Beschaffungs- und Vertriebskosten aus. Grund sind die noch immer hohen Großhandelspreise.

28,5 %

Der zweitgrößte Anteil am Erdgaspreis sind mit fast 24 Prozent Steuern, Abgaben und Umlagen. In diesem Kostenblock sind auch die Konzessionsabgaben enthalten, die an Gemeinden für das Nutzungsrecht öffentlicher Verkehrswege für das Erdgasnetz zu zahlen sind. Außerdem beinhaltet das Rechenbeispiel die aktuell geltende Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent. 

23,6 %

Netzentgelte sind für Transport und Verteilung der Energie sowie deren Abrechnung an den Netzbetreiber zu zahlen. Grundlage sind die von der Bundesnetzagentur genehmigten Netzkosten. Das Entgelt für den Messstellenbetrieb umfasst Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen sowie die Ermittlung und Bereitstellung von Zählerdaten. Der Anteil dieser Kosten liegt seit 1. Januar 2025 bei rund 24 Prozent.