variabler Preisbestandteil Spotmarktpreis (Börsenstrompreis für kurzfristigen Handel)
Der Spotmarkt ist der mengengewichtete Mittelwert aller im jeweiligen Abrechnungszeitraum gültigen Stundenpreise an der Strombörse. Die Stundenpreise sind die Preise für Day-Ahead Germany/Luxembourg am Spotmarkt der EEX (EPEX Spot SE) und können unter folgendem Link eingesehen werden. Der Spotmarktpreis wird basierend auf der tatsächlichen Verbrauchsmenge
des Kunden in den jeweiligen Stunden ermittelt. Dieser wird in Cent pro Kilowattstunde angegeben und auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet.
variabler Preisbestandteil Netznutzungsarbeitspreis
Der Netznutzungsarbeitspreis wird vom zuständigen Netzbetreiber veröffentlicht. Dieser kann bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber eingesehen werden. Ihren zuständigen Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer Stromrechnung. Für Kunden im Netzgebiet der MITNETZ-Strom ist diese Information unter folgendem Link einzusehen.
variabler Preisbestandteil Offshore-Netzumlage
Die Offshore-Netzumlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht und kann unter folgendem Link eingesehen werden.
variabler Preisbestandteil Umlage nach KWKG
Die KWKG-Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht und kann unter folgendem Link eingesehen werden.
variabler Preisbestandteil Umlage nach StromNEV
Die StromNEV-Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht und kann unter folgendem Link eingesehen werden.
variabler Preisbestandteil Konzessionsabgaben
Konzessionsabgaben gemäß der Konzessionsabgabenverordnung.
Die Konzessionsabgabe beträgt bei Gemeinden (Ct./kWh)
- bis 25.000 Einwohner 1,32 Ct.
- bis 100.000 Einwohner 1,59 Ct.,
- bis 500.000 Einwohner 1,99 Ct.,
- über 500.000 Einwohner 2,39 Ct..
variabler Preisbestandteil Stromsteuer
Die Stromsteuer wird gem. §3 Stromsteuergesetz (StromStG) festgesetzt. Das StromStG kann unter
folgendem Link eingesehen werden.
fixer Preisbestandteil Beschaffung und Vertrieb - netto 1,87 Ct./kWh
Der fixe Preisbestandteil Beschaffung und Vertrieb beinhaltet weitere Kosten für den Erwerb von Herkunftsnachweisen, Vertrieb und Kundenservice.
variabler Preisbestandteil Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer beträgt laut § 12 des Umsatzsteuergesetzes 19% der
Bemessungsgrundlage für jeden steuerpflichtigen Umsatz und kann unter folgendem Link eingesehen werden.