Hiermit bestellen Sie MEIN STROM Vision – den dynamischen Tarif von enviaM

 

Wir prüfen nach Produktabschluss, welcher Zähler bei Ihnen verbaut ist. Falls noch kein geeigneter Zähler vorhanden ist, beauftragen wir  kostenfrei einen Austausch für Sie. Sobald der neue Zähler installiert ist, senden wir Ihnen den iONA-Empfänger auf dem Postweg zu, damit Sie Ihre Verbrauchswerte auslesen können.

 

Über Sie

Preisänderungsmitteilungen werden künftig per E-Mail an die angegebenen Adresse übermittelt. Ziffer 3.4 der AGB bleibt im Übrigen unberührt.

 

 

An welche Adresse sollen wir den Strom liefern? (falls abweichend zu Kundenanschrift)

Ab wann möchten Sie beliefert werden?





Die nachstehenden Angaben finden Sie z. B. auf Ihrer letzten Jahresrechnung.

Zahlungsmöglichkeiten

Ihre dynamischen Abschlags- und Rechnungsbeträge können Sie ganz einfach per SEPA-Lastschriftverfahren oder per Überweisung zahlen. Wir empfehlen die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates, da sich die zu zahlende Beträge monatlich ändern.

 

Fast geschafft

Vertragsinformationen

Produktdetails – MEIN STROM Vision

Rechnungsadresse:
Herr Max Mustermann
Musterstraß 10
012345 Musterhausen

Persönliche Daten:
Maxi@Mustermann.de

Zahlung:
SEPA-Überweisung (enviaM)

MEIN STROM Vision
  • Dynamischer Tarif orientiert am Spotmarktpreis (Börsenstrompreis)
  • Monatlich dynamische Abschläge
  • Erstlaufzeit: keine
  • Kündigungsfrist: 1 Monat zum Monatsende

Vertragliche Preisvereinbarung:

Der Vertrag beinhaltet ein dynamisches Preismodell, bei dem sich der Verbrauchspreis u.a. nach den Stundenpreisen auf dem Spotmarkt der EEX (EPEX Spot SE) bestimmt. Der Verbrauchspreis und der Grundpreis setzen sich jeweils aus mehreren variablen Bestandteilen, die sich automatisch entsprechend ihrer jeweils gültigen Höhe ändern, und jeweils einem fixen Preisbestandteil zusammen. Die variablen Preisbestandteile umfassen den Spotmarktpreis, die Umsatzsteuer, die Stromsteuer, die Netzentgelte(einschließlich der Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage, der Offshore-Netzumlage und der § 19 Strom-NEV-Umlage), die Konzessionsabgaben sowie die Entgelte für Messstellenbetrieb. Die fixen Preisbestandteile enthalten die in den variablen Preisbestandteilen nicht enthaltenen Kosten für Beschaffung (insbesondere den Erwerb von Herkunftsnachweisen), Vertrieb und Kundenservice. Für Änderungen der fixen Preisbestandteile gelten Ziffern 3.2 bis 3.5. der AGB entsprechend, wobei ausschließlich Änderungen der in fixen Preisbestandteilen enthaltenen Kosten zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus bleibt Ziffer 3.7 der AGB unverändert anwendbar. Änderungsmitteilungen werden ausschließlich per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.

Die aktuellen Höhen der Preisbestandteile sind jederzeit in der iONA-App einsehbar. Zusätzlich wird in der iONA-App der Bruttopreis für die jeweilige Stunde und der Bruttodurchschnittspreis für den vorangegangenen und den aktuellen Tag angegeben. Die Bruttopreise für den kommenden Tag werden täglich um 13 Uhr in der App veröffentlicht.

 

 

Im Einzelnen werden die Preisbestandteile wie folgt vereinbart:


Preiszusammensetzung Verbrauchspreis (Cent pro kWh in netto)


variabler Preisbestandteil Spotmarktpreis (Börsenstrompreis für kurzfristigen Handel)

Der Spotmarkt ist der mengengewichtete Mittelwert aller im jeweiligen Abrechnungszeitraum gültigen Stundenpreise an der Strombörse. Die Stundenpreise sind die Preise für Day-Ahead Germany/Luxembourg am Spotmarkt der EEX (EPEX Spot SE) und können unter folgendem Link eingesehen werden. Der Spotmarktpreis wird basierend auf der tatsächlichen Verbrauchsmenge des Kunden in den jeweiligen Stunden ermittelt. Dieser wird in Cent pro Kilowattstunde angegeben und auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet.

 

variabler Preisbestandteil Netznutzungsarbeitspreis

Der Netznutzungsarbeitspreis wird vom zuständigen Netzbetreiber veröffentlicht. Dieser kann bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber eingesehen werden. Für Kunden im Netzgebiet der MITNETZ-Strom ist diese Information unter folgendem Link einzusehen.

 

variabler Preisbestandteil Offshore-Netzumlage

Die Offshore-Netzumlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht und kann unter folgendem Link eingesehen werden.

 

variabler Preisbestandteil Umlage nach KWKG

Die KWKG-Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht und kann unter folgendem Link eingesehen werden.

 

variabler Preisbestandteil Umlage nach StromNEV

Die StromNEV-Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht und kann unter folgendem Link eingesehen werden.

 

variabler Preisbestandteil Konzessionsabgaben

Konzessionsabgaben gemäß der Konzessionsabgabenverordnung.

Die Konzessionsabgabe beträgt bei Gemeinden (Ct./kWh)  

  • bis 25.000 Einwohner        1,32 Ct.
  • bis 100.000 Einwohner      1,59 Ct.,
  • bis 500.000 Einwohner      1,99 Ct.,
  • über 500.000 Einwohner   2,39 Ct..

 

variabler Preisbestandteil Stromsteuer

Die Stromsteuer wird gem. §3 Stromsteuergesetz (StromStG) festgesetzt. Das StromStG kann unter folgendem Link eingesehen werden.

 

fixer Preisbestandteil Beschaffung und Vertrieb  - netto 1,87 Ct./kWh 

Der fixe Preisbestandteil Beschaffung und Vertrieb beinhaltet weitere Kosten für den Erwerb von Herkunftsnachweisen, Vertrieb und Kundenservice. 

 

variabler Preisbestandteil Umsatzsteuer 

Die Umsatzsteuer beträgt laut § 12 des Umsatzsteuergesetzes 19% der Bemessungsgrundlage für jeden steuerpflichtigen Umsatz und kann unter folgendem Link eingesehen werden.

 

Preiszusammensetzung Grundpreis (in Euro pro Monat)


variabler Preisbestandteil Netznutzungsgrundpreis

Der Netznutzungsgrundpreis fällt für den Transport und die Verteilung der Energie sowie deren Abrechnung durch den Netzbetreiber an und wird durch den zuständigen Netzbetreiber veröffentlicht. Für Kunden im Netzgebiet der MITNETZ-Strom ist diese Information unter folgendem Link verfügbar.

 

variabler Preisbestandteil Entgelt für Messstellenbetrieb

Das Entgelt ist abhängig vom Messsystem und richtet sich nach der Veröffentlichung des zuständigen Netzbetreibers bzw. des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Dieses kann bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber eingesehen werden. Für Kunden im Netzgebiet der MITNETZ-Strom ist diese Information unter folgendem Link verfügbar.

Für den Messstellenbetrieb gelten entsprechend § 30 Abs. 1 MsbG folgende Entgelte:

MesstechnikVerbrauch (kWh/a)Entgelte
moderne Messeinrichtung (mME) 16,81€/Jahr
intelligentes Messsystem (iMsys)steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG42,02€/Jahr
 ≤3.00016,81€/Jahr
 >3.000 – 6.00016,81€/Jahr
 >6.000 – 10.00016,81€/Jahr
 >10.000 – 20.000

42,02€/Jahr

 >20.000 – 50.00076,63€/Jahr
 >50.000 – 100.000100,84€/Jahr

Sofern weitere Messeinrichtungen wie bspw. Wandler oder Tarifschaltgeräte installiert sind, werden die Kosten entsprechend der Veröffentlichung beim Netzbetreiber in Rechnung gestellt.

 

fixer Preisbestandteil enviaM Grundpreis - netto 2,67 Euro/Monat

Der enviaM-Grundpreis beinhaltet weitere Kosten für Beschaffung, Vertrieb und Kundenservice. 

 

variabler Preisbestandteil Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer beträgt laut § 12 des Umsatzsteuergesetzes 19% der Bemessungsgrundlage für jeden steuerpflichtigen Umsatz und kann unter folgendem Link eingesehen werden.

 

 

 


Risikohinweis: Bei Abschluss des Produktes MEIN STROM Vision ergeben sich für den Kunden im Vergleich zu einem Strombezugsvertrag mit einem festen Verbrauchspreis (Festpreisvertrag) sowohl Chancen als auch Risiken. Der Verbrauchspreis steht nicht im Voraus fest, sondern wird durch die am Spotmarkt der Strombörse der EEX gebildeten Stundenpreise bestimmt. Der jeweilige Verbrauchspreis unterliegt damit täglichen Schwankungen. 

 

 

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