Umzugsplaner
An-, Ab- und Ummeldung bei Umzug.
Sie ziehen um? Vergessen Sie nicht, sich bei folgenden Institutionen und Dienstleistern an-, ab- und umzumelden:
- Energieversorger (spätestens 6 Wochen nach Umzug*)
- Einwohnermeldeamt (innerhalb 1 Woche nach Einzug, bezüglich aller umzumeldender Personen und auch Hunde)
- Arbeitgeber
- Banken/Bausparkasse
- BAföG-Stelle
- Familienkasse/Kindergeldstelle
- Finanzamt
- Agent/Sozialamt (spätestens 1 Woche vor Umzug)
- Gebühreneinzugszentrale
- Anbieter von Kundenkarten (z. B. Warenhäuser, ADAC)
- Kfz-Zulassung/Kfz-Ummeldung
- Krankenkasse
- Deutsche Post (Nachsendeauftrag)
- Rentenversicherungsträger
- Rentenrechnungsstelle
- Schule/Kindergarten
- Telefon/Handy-Anbieter
- Tasso-Zentrale (Haustier-Registrierung)
- Vereine/Verbände/Mitgliedschaften
- Versicherungen
- Zeitungs- und sonstige Abonnements
- Bildungseinrichtungen Ihrer Kinder*
Hinweis:
Erfolgt die Anmeldung später als 6 Wochen nach Umzug und wurde bereits Energie bezogen, übernimmt bei Haushaltskunden der zuständige Grundversorger die Belieferung im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung. Der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
Checkliste zum Download